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Brandereignis in Steinhagen
Beseitigung und Entsorgung der freigesetzten Brandabfälle
![In Anlage 1 der Allgemeinverfügung sind die betroffenen Flächen in Steinhagen und Halle/Westf. zu sehen, die von der Abteilung Umwelt des Kreises identifiziert wurden und noch zu beräumen sind. Zu sehen ist eine Karte mit betroffenen Bereichen in Steinhagen und Halle. Auf diese Bereiche bezieht sich die Allgemeinverfügung.](https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/archiv-pressemitteilungen/pressemitteilungen-2023/15-02-2023-beseitigung-brandabfaelle-steinhagen/2023-02-15-allgemeinverfuegung-brandabfaelle-steinhagen-anlage-1.jpg?resize=b4d821:780x&cid=1edm.7469)
In Anlage
1 der Allgemeinverfügung sind die betroffenen Flächen in Steinhagen und
Halle/Westf. zu sehen, die von der Abteilung Umwelt des Kreises identifiziert
wurden und noch zu beräumen sind.
Um ein Betreten auch privater Flächen zu den vorgenannten Zwecken zu ermöglichen hat der Kreis gleichzeitig mit Wirkung zum Donnerstag, 16. Februar, eine Allgemeinverfügung erlassen. Grundstücksbesitzer müssen zur Beseitigung des Materials und zur Begutachtung Zutritt zu ihren Grundstücken gewähren.
![Die Karte der Anlage 2 der Allgemeinverfügung zeigt den Bereich, der bereits durch den Kreis Gütersloh und die Gemeinde Steinhagen gereinigt wurde. Zu sehen ist eine Karte von Bereichen Steinhagens, die durch den Kreis Gütersloh oder die Gemeinde bereits gereinigt wurden.](https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/archiv-pressemitteilungen/pressemitteilungen-2023/15-02-2023-beseitigung-brandabfaelle-steinhagen/2023-02-15-allgemeinverfuegung-brandabfaelle-steinhagen-anlage-2.jpg?resize=ad4cfc:380x&cid=1edn.7469)
Die Karte der Anlage 2 der Allgemeinverfügung zeigt den
Bereich, der bereits durch den Kreis Gütersloh und die Gemeinde Steinhagen
gereinigt wurde.
Calciumhypochlorit kann bei Kontakt zu Verätzungen und/oder zu Schädigungen der Augen und Schleimhäute führen. Der Kreis Gütersloh hatte daher als zuständige untere Umweltschutzbehörde gemeinsam mit der Gemeinde Steinhagen im Rahmen der Gefahrenabwehr die Beseitigung des Materials und Reinigung der öffentlichen Straßenflächen sowie der Zuwegungen zu den an diese angrenzenden, befestigten privaten Flächen (Zufahrten, Eingangsbereiche) beauftragt, Verhaltensweisen zum Umgang mit dem belasteten Material gegeben und nochmals die Ausbreitung der Schadstoffbelastung überprüft.
Der Abschlussbericht des LANUV und die Ergebnisse weiterer Beprobungen von Boden, Oberflächen und Gewässern werden erwartet.
Die Allgemeinverfügung sowie die Karten, aus denen die zu beräumenden Flächen beziehungsweise die bereits beräumten Flächen ersichtlich sind, wurde im aktuellen Amtsblatt Nummer 811 veröffentlicht. Dieses ist unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt zu finden.