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Ausschuss für Arbeit und Soziales
Gesundheit fördern, Beschäftigung ermöglichen
Gesundheitlich beeinträchtigte Menschen gehören zu den drei großen Personengruppen des Jobcenters – neben Flüchtlingen und Migranten sowie Alleinerziehenden. Innerhalb dieser Gruppe wird zwischen zwei Fallgruppen unterschieden: Leistungsberechtigte, bei denen sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr verändern werden sowie Leistungsberechtigte, bei denen sich die Gesundheit durch gezielte Maßnahmen verbessern kann. Letztere werden nicht durch die allgemeine Arbeits- und Ausbildungsberatung betreut, sondern durch das in 2023 eingerichtete Sachgebiet „Arbeit und Gesundheit“. Die Arbeits- und Gesundheitsberatenden sind an den drei Standorten des Jobcenters tätig und initiieren Maßnahmen, die die Gesundheit fördern. Betreut werden aktuell 2.660 erwerbsfähige Personen, davon sind 410 Personen schwerbehindert. Bei 37 Prozent steht eine psychische Beeinträchtigung, bei 28 Prozent eine körperliche Beeinträchtigung im Vordergrund. Bei einem kleineren Teil muss zunächst eine grundsätzliche Erwerbsfähigkeit geprüft werden.
Im ersten Schritt muss der Gesundheitszustand beurteilt werden und welche Auswirkungen dieser auf eine Arbeitsaufnahme hat. Dem Jobcenter stehen dafür Vertragsärzte zur Verfügung, die sie mit der Beurteilung beauftragen. Die nächsten Schritte sind sehr individuell – von therapeutischen Maßnahmen über örtliche Beratungsnetzwerke bis hin zu Praktika. Bei allen Maßnahmen ist eine enge Abstimmung aller Akteure erforderlich.
Eine große Rolle in der Förderung von gesundheitlich beeinträchtigten Leistungsbeziehern nimmt das Modellprojekt ‚Gesundheit fördern – Beschäftigungsfähigkeit herstellen im Kreis Gütersloh‘ ein, kurz GeBeGT. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt begann im Januar 2024 und läuft bis Ende 2027. Stand jetzt wurde die angestrebte Teilnehmerzahl von 240 bereits leicht überschritten. Von den 247 Teilnehmenden werden aktuell noch 106 aktiv betreut. 56 Personen befinden sich aktuell in der letzten Phase des Projekts, dem Jobcoaching. Mitmachen können nur Personen ab 18 Jahren, bei denen eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt. In einem Zeitraum von 18 Monaten werden die Teilnehmenden beraten, begleitet und sollen dem Ziel der gesundheitlichen Stabilität und Integration in den Arbeitsmarkt näherkommen.
Das Jobcenter beobachtet derzeit eine geringe Aufnahmebereitschaft von gesundheitlich beeinträchtigten Personen auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb ist es dem Jobcenter wichtig, den Arbeitgebern, die eine grundsätzliche Bereitschaft haben, einen guten Überblick über Förder- und Beratungsmöglichkeiten zu geben. Im digitalen Adressbuch auf der Internetseite des Kreises finden sowohl Menschen mit Behinderungen als auch Arbeitgeber die passenden Ansprechpartner. Mithilfe von Schlagworten, Themenfeldern und Zielgruppenfiltern können Nutzerinnen und Nutzer ihre Suche individuell eingrenzen. Das Portal ist auf Initiative des Arbeitskreises Inklusion im Kreis Gütersloh entstanden, der sich aus verschiedenen Beteiligten zum Beispiel aus der Wirtschaft oder öffentlichen Institutionen zusammensetzt. Der Arbeitskreis wurde vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe zusammen mit dem Jobcenter des Kreises Gütersloh ins Leben gerufen. Das Portal ist unter www.kreis-guetersloh.de/adressbuch-zur-beruflichen-inklusion zu finden.