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Ausschuss für Klima und Umwelt
Keine akute Gesundheitsgefahr an der Triftstraße – Herkunft von Arsen und Eintragspfad noch unklar

Mit solch einer Rammsonde (Pürckhauer) werden Bodenproben aus unterschiedlichen Bodenhorizonten gezogen. Man sieht hier den dunklen Oberboden und den darunter lagernden hellen Ausgangsboden. Getrennt nach Entnahmetiefe gehen die Proben ins Labor. Foto: J.-H. Müller
Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehe keine akute Gesundheitsgefahr, so die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh, sofern die Anfang Juli veröffentlichten Verhaltenshinweise beachtet werden, etwa Obst und Gemüse aus dem betroffenen Gebiet vor dem Verzehr gründlich zu waschen. Diese Einschätzung ist mit dem beauftragten Gutachter abgestimmt. Unmittelbare Sofortmaßnahmen sind danach nicht erforderlich. „Wir haben die Betroffenen persönlich informiert und nehmen ihre Fragen ernst“, betont Carsten Tannhäuser, Dezernent für Bauen und Umwelt. „Bei Beachtung unserer Empfehlungen besteht kein Grund zur Sorge. Wir bleiben mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ebenso wie mit der Stadt im engen Austausch und informieren weiter, sobald neue Erkenntnisse vorliegen."
Hintergrund: Im Bereich der Triftstraße soll es laut Bebauungsplan der Stadt Rheda-Wiedenbrück zu einer Nachverdichtung kommen. Im Zuge dessen waren im Bereich der Triftstraße erhöhte Arsengehalte im oberflächennahen Boden festgestellt worden. Der Kreis Gütersloh ist hier als zuständige untere Bodenschutzbehörde tätig und hatte die Betroffenen vorsorglich informiert und eine vertiefte, flächendeckende Untersuchung veranlasst. Diese bestätigte den Befund. Die Belastung ist ungleichmäßig verteilt und bleibt im Wesentlichen auf den Boden bis etwa einen Meter Tiefe begrenzt. Die zunächst diskutierte Ursache – Eintrag durch Hochwasser – hat sich nicht bestätigt, die genaue Herkunft wird weiter untersucht. Der Kreis hat parallel auch eine historische Recherche angestoßen und sowohl beim Stadtarchiv als auch beim städtischen Bauamt alle möglicherweise relevanten Unterlagen angefragt.
Auf Grundlage des abschließenden Gutachtens wird der Kreis eine grundstücksbezogene Bewertung vornehmen, die gesundheitliche Einschätzung mit dem Gesundheitsamt abstimmen und die erforderlichen weiteren Schritte festlegen. Vorsorglich wird geprüft, ob angrenzende Gärten einzubeziehen sind. Die betroffenen Haushalte werden über die sie jeweils betreffenden Ergebnisse und Empfehlungen unmittelbar informiert.
Kreis Gütersloh und Stadt Rheda-Wiedenbrück stehen zu dem Thema eng im Austausch. Die bodenschutzrechtliche Bewertung liegt beim Kreis, die Bauleitplanung bei der Stadt; beide Seiten stimmen den weiteren Ablauf miteinander ab.
Zum Thema: Empfohlene Verhaltensweisen
Der Kreis empfiehlt, Obst und Gemüse aus betroffenen Gärten vor dem Verzehr gründlich zu waschen und zu schälen, Gartenarbeiten bei feuchtem Boden auszuführen, um Staub zu vermeiden, nach der Gartenarbeit die Hände zu waschen und Kleinkinder nicht unbeaufsichtigt auf offenen Bodenflächen spielen zu lassen.