Sondersitzung des Gesundheitsausschusses 

Krankenkassen verweigern Finanzierung der Fehlfahrten

Die Krankenkassen sind gesetzlich nicht verpflichtet, sogenannte Fehlfahrten zu refinanzieren. Bislang war es gängige Praxis, die hierdurch entstehenden Kosten im Rahmen der Gebührenkalkulation als Bestandteil der ansatzfähigen Kosten zu berücksichtigen und über die Gesamtheit der abrechenbaren Einsätze zu refinanzieren. Seit Ende 2024 vertreten die gesetzlichen Krankenkassen jedoch die Auffassung, dass die Kosten der Fehleinsätze aus den ansatzfähigen Kosten herauszurechnen sind und damit nicht (mehr) Bestandteil der Refinanzierung sein dürfen. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke, weil tatsächlich anfallende Vorhalte- und Einsatzkosten nicht mehr über die Gebühren gedeckt werden können. Schon der Begriff Fehlfahrten sorgte einmütig bei Verwaltung und Politikerinnen und Politikern für Kopfschütteln. Als Fehlfahrten werden solche Einsätze des Rettungsdienstes bezeichnet, die nicht mit einem Patiententransport ins Krankenhaus enden. Theis: „Wir sind heute häufig in der Lage, durch besser ausgebildete Notfallsanitäter eine Behandlung vor Ort vorzunehmen, ohne dass ein Transport ins Krankenhaus notwendig ist.“ Oder Patienten weigern sich, ins Krankenhaus gebracht zu werden. Sogar der Tod eines Patienten nach beispielsweise erfolgloser Reanimation würde von den Krankenkassen als Fehlfahrt gewertet. 

Laut Theis enden etwa 16 bis 18 Prozent der Rettungsdiensteinsätze ohne einen Krankenhaustransport. Sollte es mit den Krankenkassen nicht zu einer einvernehmlichen Regelung kommen, droht eine Finanzierungslücke im Millionenbereich. Rechtlich ist es nicht erlaubt, diese über die Kreisumlage zu finanzieren. Die Stadt Essen war im vergangenen Jahr kurz davor, Gebührenbescheide an Patenten zu schicken. Bezahlen sollten diese alle, die transportiert werden. Das gilt es unbedingt zu verhindern, so Dr. Angela Lißner, Dezernentin für Gesundheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz, in der Sondersitzung gegenüber den Politikerinnen und Politikern. „Dann könnten Menschen Hemmungen haben, im Ernstfall den Notruf 112 zu wählen.“ Die Patienten, die die sogenannte Fehlfahrten auslösen, könne man übrigens nicht belangen. Ihnen kann man keinen Gebührenbescheid schicken. 

Nach rund einer Stunde beendete Dr. Sökeland den Austausch über das Thema, das zu der Ansetzung der Sondersitzung geführt hatte und konstatierte, dass es über alle Parteien hinweg kein Verständnis für die Haltung der Krankenkassen gebe. Die Verwaltung verfolgt weiterhin das Ziel, eine einvernehmliche Lösung mit den Gesetzlichen Krankenkassenverbänden zu erzielen, so dass diese der Gebührensatzung für den Rettungsdienst zustimmen. Jetzt müsse abgewartet werden, ob Laumanns Ankündigung, bis Ostern eine Lösung finden zu wollen, realistisch sei.