- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Anmeldung von Kindertagespflege
- Kinder & Jugendliche
- Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt
- Förderung Medizinstudierender
- Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht, Masernschutz
- Wegweiser Gesundheit
- Beratung & Information
- BIGS - Gesundheit & Selbsthilfe
- Infektionskrankheiten
- Trinkwasser und Umwelt
- Kommunale Gesundheitskonferenz
- Kommunale Gesundheitsförderung
- Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
- Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
- Kommunale Gesundheitsberichterstattung
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
- Karriere
Jugendhilfeausschuss
Ab August 2027 auch 30 oder 40 Stunden in der Kita buchbar
Bisher konnten Eltern zwischen 25, 35 und 45 Stunden wählen. Mit der Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vom Juli dieses Jahres werden landesweit ab dem 1. August 2027 die beiden zusätzlichen Betreuungsumfänge von 30 und 40 Wochenstunden für Kindertageseinrichtungen eingeführt. Das bedeutet aber nicht, dass alle Kindertageseinrichtungen auch alle Stundenmodelle anbieten werden. Um die Elternbeitragssatzung an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen, war eine Ergänzung der Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen erforderlich. Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung sind ein gleichwertiges Betreuungsangebot, daher werden auch für die Kindertagespflege 30 und 40 Wochenstunden Betreuung künftig möglich sein. In der Kindertagespflege gibt es weiterhin zusätzlich eine Möglichkeit zur Betreuung von 15 Wochenstunden. Die Höhe der Elternbeiträge für die neuen Betreuungsumfänge wurde anhand einer prozentualen Einordnung zwischen den bisherigen Beitragsstufen ermittelt. Hierdurch wird die bisherige Beitragsstruktur beibehalten.
Wesentliche finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt erwartet die Verwaltung nicht, wie es in der entsprechenden Vorlage heißt. Es könne nicht abgeschätzt werden, wie viele Eltern ihre Betreuungsstunden verändern und ob durch die Möglichkeit der Buchung weiterer Betreuungszeiten wieder mehr Eltern ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreuen lassen.
Auch auf der Tagesordnung: Der Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Gütersloh, der aufgrund von Beratungsbedarf auf den nächsten Ausschuss verschoben wurde. Der Übernahme der 21 katholischen Kitas im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes durch die neue Trägergesellschaft ‚Kath. Kindertageseinrichtungen Ostwestfalen-Lippe gGmbH‘ stimmten die Politikerinnen und Politiker einstimmig zu.