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Fortbildungsreihe Netzwerk Kinderschutz
Welche Rolle spielt die Justiz im Kinderschutz?
Kinderschutzverfahren werden besonders anspruchsvoll, wenn familiengerichtliche Entscheidungen notwendig werden. Denn Familiengerichte, Verfahrensbeistände und familienpsychologische Gutachter treffen Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für Kinder und Familien. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Justiz, öffentlicher und freier Jugendhilfe, Polizei, Schule, Gesundheitswesen und Beratungsstellen ist entscheidend für ein erfolgreiches Verfahren. „Gerade im Kinderschutz ist es wichtig, die Perspektiven der verschiedenen Professionen zu kennen“, erklärte Ines Szepanski, Koordinatorin Netzwerk Kinderschutz des Kreises Gütersloh. „Der Austausch hilft dabei, Abläufe besser zu verstehen und die Zusammenarbeit weiter zu stärken.“

© Kreis Gütersloh
Gestalteten gemeinsam das Fortbildungsmodul zum Thema Kinderschutz und Justiz: (v.l.)
Oxana Wojcinski (Sachverständige), Ines Szepanski (Kreis Gütersloh), Lisa Hoffmeister (Stadt Rheda-Wiedenbrück), Anneke Erdhütter (Verfahrensbeiständin), Berit Rürup (Stadt Verl), An-dreas Hornung (Richter), Yvonne Masjosthusman (Stadt Verl) und Lena Harms (Stadt Gütersloh).
Es fehlt Michaela Hartmann (Stadt Gütersloh).
Um Einblicke in die Arbeit der anderen Disziplinen zu erhalten, standen mehrere Fachvorträge auf dem Programm. Familienrichter Andreas Hornung, Oberlandesgericht Hamm, erklärte in seinem Vortrag, wann Familiengerichte tätig werden. Gerichte treffen verbindliche Entscheidungen und sind damit ein tragender Bestandteil im Kinderschutz. Während seines Vortrags kam er mit den Teilnehmenden ins Gespräch, um sich über Fallbeispiele auszutauschen.
Die Sicht des Jugendamtes hat Berit Rürup, Sachgebietsleiterin im Jugendamt Verl, dargestellt. Sie zeigte anhand eines Schaubildes, welche Akteure zu welchem Zeitpunkt in ein familiengerichtliches Verfahren eingebunden sind. Während beispielsweise Kitas oder Schulen häufig früh Hinweise auf mögliche Gefährdungen geben, werden Gerichte tätig, wenn richterliche Beschlüsse notwendig sind. Familienpsychologische Gutachten liefern fundierte Entscheidungsgrundlagen und werden vor den Verfahren erstellt. Im Familiengericht werden verbindliche Entscheidungen getroffen während Verfahrensbeistände die Perspektive und die Rechte des Kindes im Verfahren schützen. In den Vorträgen wurde deutlich, welche Schnittstellen es zwischen der Justiz und anderen Systemen gibt.
Nach dem fachlichen Input hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen. An verschiedenen Stationen diskutierten sie unter anderem über Mythen rund um das Familiengericht, über Fallbeispiele aus der Praxis sowie über Wünsche und Anregungen für zukünftige Verfahren.
Das nächste Modul der Fortbildungsreihe des Netzwerks wird das Thema Kinderschutz und Polizei behandeln und ist für Herbst 2026 geplant.
Zum Thema: Kreisweites Netzwerk Kinderschutz
Das 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet Akteure – also Expertinnen und Experten aus Justiz, Schule, freier und öffentlicher Jugendhilfe, Gesundheit und Polizei – ein Netzwerk aufzubauen. So soll der Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gesichert werden und Kindeswohlgefährdungen besser erkannt und abgewendet werden. Die Kinderschutzkonferenz im November 2023 bildete dazu den Auftakt. Die vier dem Kreisgebiet angehörigen Jugendämter Kreis und Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben sich zusammengeschlossen, um die Aufgaben anzugehen und die lokalen Netzwerke einzubinden. Im August 2024 fand das erste Modul der Fortbildungsreihe statt. Die Fortbildung zum Kinderschutz und der Justiz war das vierte in der Reihe.