Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport: Musikschule

Spitzabrechnung bringt knapp 50.000 Euro
Entlastung für Kreishaushalt 2027

Verwaltungsleiterin Feller ging im Ausschuss auf die Berichterstattung zu einem möglichen Umzug ins Bahnhofsgebäude ein. Die symbolische Miete würde dann künftig sogar niedriger ausfallen als jetzt, erklärte sie. 2025 war für die Musikschule für den Kreis Gütersloh das erste Jahr mit einem einheitlichen Kollegium: Dank der Erhöhung des Zuschusses durch den Kreis Gütersloh kann die Musikschule inzwischen ausschließlich festangestellte Musikschullehrkräfte beschäftigen. Nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil drohten bei einer Weiterbeschäftigung von freien Lehrkräften hohe Nachzahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen. Der Kreis Gütersloh, die Stadt Gütersloh und die Musikschule haben dafür einen neuen Kontrakt unterzeichnet. Die Stadt Gütersloh unterstützt die Musikschule, indem sie Räumlichkeiten mietfrei beziehungsweise gegen eine symbolische Miete zur Verfügung stellt. Der neue Kontrakt sieht erstmals auch eine Spitzabrechnung vor. Zuschüsse des Kreises, die im Geschäftsjahr nicht benötigt worden sind, werden im übernächsten Geschäftsjahr vom Zuschuss des Kreises abgezogen. So zahlt der Kreis im nächsten Jahr 49.705 Euro weniger als ursprünglich kalkuliert.   

In 2025 schaffte es die Musikschule auf eine weitere Schulgelderhöhung zu verzichten – 2024 hatte die zehn Prozent betragen, 2026 drei Prozent. Die prozentualen Erhöhungen lagen damit zuletzt höher als der dynamisierte Kreiszuschuss (jährlich 2,5 Prozent). In 2025 betrug der Zuschuss des Kreises Gütersloh an den Einnahmen 47,39 Prozent, das Schulgeld 42,30 Prozent. 96 Beschäftigte hatte die Musikschule 2025, unter ihnen zehn Verwaltungskräfte. 85 Musikschullehrerinnen und -lehrer unterrichteten rund 4.200 Schülerinnen und -schüler – die in den Kitas und Schulen nicht mitgerechnet.