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Anordnung der Landrätin
Kreis Gütersloh zieht bei einheitlicher Beflaggung nach

Die Europaflagge, die
Bundesflagge, die Landesflagge Nordrhein-Westfalen und die Flagge des Kreises
Gütersloh wehen vor dem Kreishaus in Gütersloh. Foto: Kreis Gütersloh
Sonderbeflaggungen zu besonderen Anlässen, Aktions- oder Gedenktagen bleiben weiterhin möglich. Auch die Vorgaben der Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, beispielsweise zur Trauerbeflaggung, bleiben von der neuen Regelung unberührt.
Mit der dauerhaften Regelung schafft der Kreis Gütersloh künftig einen einheitlichen Rahmen für die Beflaggung vor öffentlichen Gebäuden des Kreises Gütersloh.