Anordnung der Landrätin

Kreis Gütersloh zieht bei einheitlicher Beflaggung nach

Die Europaflagge, die Bundesflagge, die Landesflagge Nordrhein-Westfalen und die Flagge des Kreises Gütersloh wehen vor dem Kreishaus in Gütersloh.
Die Europaflagge, die Bundesflagge, die Landesflagge Nordrhein-Westfalen und die Flagge des Kreises Gütersloh wehen vor dem Kreishaus in Gütersloh. Foto: Kreis Gütersloh

Sonderbeflaggungen zu besonderen Anlässen, Aktions- oder Gedenktagen bleiben weiterhin möglich. Auch die Vorgaben der Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, beispielsweise zur Trauerbeflaggung, bleiben von der neuen Regelung unberührt.

Mit der dauerhaften Regelung schafft der Kreis Gütersloh künftig einen einheitlichen Rahmen für die Beflaggung vor öffentlichen Gebäuden des Kreises Gütersloh.