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Blauzungenkrankheit
Ganz NRW gilt als „nicht-frei“ in Bezug auf BTV-8
Für das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten – hierzu gehören insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen – aus NRW heraus in bislang noch BTV-8-freie Gebiete anderer Bundesländer und in andere EU-Mitgliedsstaaten gelten spezielle rechtliche Vorgaben, die von den Tierhaltern zu beachten sind.
Diese Vorgaben und weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sich auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW unter www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Zum Thema: Die Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige, virusbedingte Tierseuche. Empfänglich für das Virus sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe oder Ziegen. Aber auch Lamas, Alpakas oder wiederkäuende Wildtiere können erkranken. Für Menschen und andere Tiere besteht keine Gefahr. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.
Das Blauzungen-Virus wird nicht direkt über den Kontakt von Tier zu Tier verbreitet, sondern die Übertragung erfolgt durch den Stich kleiner blutsaugender Mücken, sogenannter Gnitzen.
Typische Symptome vor allem bei Schafen seien hohes Fieber und eine Schwellung der Mundschleimhäute sowie der Zunge. Damit verbunden kommt es zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die namensgebende Blaufärbung der Zunge tritt jedoch nur selten auf. Bei Rindern findet sich in erster Linie ein Milchrückgang und gelegentlich werden Lidschwellungen, Entzündungen der Maulschleimhaut und Verfärbungen der Zitzenhaut beobachtet. Todesfälle bei Tieren sind möglich.
Eine Impfung gegen BTV-8 und auch gegen die BTV-Serotypen 3 und 4 ist möglich, kann die klinischen Symptome deutlich abschwächen und Todesfälle verhindern. Daher wird allen Tierhaltern dringend geraten, ihre Tiere empfänglicher Arten impfen zu lassen. Informationen zur Beihilfe für Impfungen gegen BTV-3 (Rind und Schaf) und BTV-8 (nur Rind) sind auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW zu finden: www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/index.htm