Nachbericht: Ausschuss für Arbeit und Soziales

Haushaltsjahr 2024

Die zweite Änderung im Haushaltsentwurf im Bereich Soziales bezieht sich auf die bisherige Förderung für den Betrieb der Beratungsstelle für gehörlose, schwerhörige und hörgeschädigte Menschen. Diese wird durch das Integrations- und Beratungszentrum Paderborn und Höxter gGmbH (IBZ gGmbH) in der Schulstraße in Gütersloh betrieben. Der Kreis hatte diese seit 2001 finanziell unterstützt. Aufgrund der sich seitdem geänderten Rahmenbedingungen wurde die Vereinbarung zur Förderung zum Jahresende 2023 einvernehmlich aufgelöst. In 2023 beliefen sich die Kosten auf rund 29.000 Euro. Die 18 Politikerinnen und Politiker, 17 davon sind stimmberechtigt, stimmten beiden Änderungen bei zwei Enthaltungen zu.

Die Planung für das Haushaltsjahr 2024 des Jobcenters ist – so wie es auch bereits im Vorjahr war – mit vielen Unwägbarkeiten verbunden. Bisher wurde vom Deutschen Bundestag noch kein Haushalt in diesem Bereich verabschiedet, auf dessen Grundlage das Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget geplant werden kann. Sobald der vorliegt, könne dies konkretisiert werden. Die Ausschussmitglieder stimmten dem mehrheitlich zu.

Die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte für das Jobcenter hatten Dezernent Fred Kupczyk und sein Team den Ausschussmitgliedern bereits im Dezember vorgestellt. Die aktuelle konjunkturelle Lage ist durch Inflation, Zinsen, steigende Energiekosten und Arbeitskosten gekennzeichnet. Die Integrationszahlen sinken. Dem entgegenzuwirken könne sich angesichts der gekürzten Mittel aus Berlin als schwierig erweisen. Dem Jobcenter stehen nach aktuellem Stand rund 9,7 Millionen Euro an Eingliederungsmitteln des Bundes zur Verfügung. Aktuell arbeitet das Jobcenter an einer Vermittlungsoffensive, die voraussichtlich ab März starten soll. Der Vorlage stimmten die Politikerinnen und Politiker einstimmig zu.