LINIENKONZESSIONEN

Informationen zu auslaufenden Linienkonzessionen

Allgemeines

Busunternehmen können im Kreis Gütersloh eigenwirtschaftliche (kommerzielle) Leistungen gemäß § 8 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz erbringen. Interessierte Verkehrsunternehmen haben die Möglichkeit, Anträge auf Erteilung von Genehmigungen für Linienverkehre zu stellen. Eine Liste der auslaufenden Liniengenehmigungen kann unter dem Link der Bezirksregierung Detmold eingesehen werden. Die Anforderungen an die einzelnen Linienbündel können dem Nahverkehrsplan des Kreises Gütersloh entnommen werden.