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Förderung selbst genutzten Wohnraums
Das Land NRW unterstützt Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt, bei dem Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime und Eigentumswohnungen) mit zinsgünstigen Baudarlehen
Wenn Sie an einer Förderung interessiert sind, steht die Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema Eigentumsförderung können der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (s. Link 1) sowie der Nummer 5 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) entnommen werden. Auch die NRW.BANK informiert umfassend zu diesem Thema und hält Formulare als Download bereit (s. Link 2). Ihre Chance auf eine Förderung können Sie auch auf den Seiten der NRW.BANK prüfen (s. Link 3).