Der Bescheid - die schriftliche Antwort


Wenn Sie einen Antrag stellen, bekommen Sie von Ihrem Jobcenter eine schriftliche Antwort. Diese Antwort nennt man Bescheid. Der Bescheid enthält die Entscheidung über Ihren Antrag.

Sie erhalten einen Bescheid, wenn …

  • Ihr Antrag bewilligt wird,
  • Ihr Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wird oder
  • sich die Höhe der Leistung ändert.

Sie erhalten auch einen Bescheid, wenn Sie eine Leistung zu Unrecht erhalten haben. Das Jobcenter informiert Sie in diesem Fall, was Sie zurückzahlen müssen.

Prüfen Sie bitte nach, ob Ihre Angaben richtig übernommen wurden und ob Sie die Berechnungen nachvollziehen können.


Tipp: Mit Ihrem aktuellen Bewilligungsbescheid können Sie beispielsweise im Sozialkaufhaus oder bei der Tafel vergünstigt einkaufen. Sie können auch oft Preisnachlässe erhalten, zum Beispiel für den öffentlichen Nahverkehr, öffentliche Einrichtungen oder kulturelle Veranstaltungen.