Integrationskurs

Sie leben in Deutschland und möchten sich möglichst schnell in Ihre neue Heimat integrieren? Sie möchten die deutsche Sprache und Kultur kennenlernen? Hierbei unterstützt Sie der Integrationskurs! Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Der Integrationskurs

Integrationskurs

Die Integration von Ausländern hat nicht nur große gesellschaftspolitische, sondern auch arbeitsmarktpolitische Bedeutung. Es ist ein Ziel des Aufenthaltsgesetzes, die Integration von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben zu fördern und zu fordern.

Das Beherrschen der deutschen Sprache ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Deshalb wurde mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote geschaffen, sein Kern ist der Integrationskurs. Ziel des Integrationskurses ist es, den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.

Der allgemeine Integrationskurs umfasst insgesamt 660 Unterrichtseinheiten.

1. Bestandteil des Integrationskurses: Sprachkurs

Den ersten Teil bildet der Sprachkurs, der aus 600 Unterrichtseinheiten besteht.

Der Sprachkurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs von jeweils gleicher Dauer zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse. Die Beurteilung, welche Sprachkenntnisse vorliegen, erfolgt anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Ziel des Sprachkurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 in allen Sprachkompetenzen, also in den Bereichen Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben.

Dieses Sprachniveau bedeutet in der Praxis: Sie können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit und so weiter geht. Sie können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Sie können über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Spezielle Integrationskurse (beispielsweise Jugendintegrationskurse oder Alphabetisierungskurse) haben einen Stundenumfang von insgesamt bis zu 945 Unterrichtseinheiten.

2. Bestandteil des Integrationskurses: Orientierungskurs

Der zweite Teil des Integrationskurses heißt Orientierungskurs und umfasst 60 Unterrichtseinheiten. Im Orientierungskurs stehen folgende Themenbereiche im Vordergrund:

  • Politik in der Demokratie,
  • Geschichte und Verantwortung,
  • Gesellschaft und Alltagskultur in Deutschland

 

Der Orientierungskurs hat zum Ziel, Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland zu vermitteln.

Teilnahme am Integrationskurs:

Das Aufenthaltsgesetz regelt, ob ein Ausländer am Integrationskurs teilnehmen darf oder sogar dazu verpflichtet werden kann. Die Teilnehmer müssen sich in der Regel mit 1,20 Euro je Unterrichtsstunde an den Kosten für einen Integrationskurs beteiligen. Befreiungen von der Kostenbeitragspflicht sind möglich.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das den Integrationskurs anbietet und koordiniert, hält ein bestimmtes Kontingent an Integrationskursangeboten vor. Im Rahmen verfügbarer Plätze können auch Ausländer, die bisher nicht zum Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet wurden, am Integrationskurs teilnehmen.

Vorteile einer erfolgreichen Teilnahme am Integrationskurs für den Aufenthaltsstatus

Neben den wesentlichen Vorteilen, die Sie durch den Integrationskurs im Alltag erfahren, hat der erfolgreiche Abschluss des Integrationskurses auch Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus.

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ( = unbefristeter Aufenthaltstitel) und die Einbürgerung werden regelmäßig auch davon abhängig gemacht, ob ein Integrationskurs erfolgreich absolviert wurde.

Werden Ausländer von der Ausländerbehörde zum Integrationskurs verpflichtet, nehmen aber trotz dieser Verpflichtung nicht am Integrationskurs teil, kann die Ausländerbehörde bei wiederholter und gröblicher Verletzung dieser Pflicht die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen.

Integrationskursträger in Ihrer Nähe

Sie suchen einen Integrationskursträger in Ihrer Nähe? Mit Hilfe des Auskunftssystems des Bundesamtes, WebGIS, finden Sie ihn! Ihnen werden Anschrift und Telefonnummer sowie ein Ansprechpartner angezeigt. Dazu müssen Sie nur Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort eingeben. Probieren Sie es aus!