- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Anmeldung von Kindertagespflege
- Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt
- Förderung Medizinstudierender
- Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht, Masernschutz
- Wegweiser Gesundheit
- Beratung & Information
- BIGS - Gesundheit & Selbsthilfe
- Infektionskrankheiten
- Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
- Trinkwasser und Umwelt
- Gesundheitskonferenz und Gesundheitsberichte
- Kinder & Jugendliche
- Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
- Kommunale Gesundheitsförderung
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
- Karriere
Amtsblatt Nr. 216 vom 11.09.2006
035/2006 Kreis Gütersloh
Prüfungsbewerber werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung bis spätestens zum 16.10.2006 bei der Kreisverwaltung Gütersloh, 33324 Gütersloh, einzureichen. Antragsvordrucke sind im Zimmer 417 der Kreisverwaltung Gütersloh, Abteilung Ordnung, Wasserstr. 14 a, 33378 Rheda-Wiedenbrück, erhältlich. Sie können dort auch schriftlich oder telefonisch unter der Rufnummer (05241) 85-2221 angefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung u.a. auch von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt werden. Gütersloh, den 17.08.2006 Kreis Gütersloh Der Landrat gez. Sven-Georg Adenauer
036/2006 Kreis Gütersloh
Art. I § 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert: Beschlüsse der Schulverbandsversammlung und sonstige Angelegenheiten des Schulverbandes, die öffentlich bekannt zu machen sind, werden vollzogen durch Anschlag an die Bekanntmachungstafeln der Rathäuser in Halle (Westf.), Steinhagen und Werther für die Dauer von mindestens einer Woche, wobei gleichzeitig durch die Tageszeitungen Haller Kreisblatt und Westfalen-Blatt (Ausgabe Halle) auf den Anschlag hinzuweisen ist. Art. II Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Kreis Gütersloh Im Auftrag gez. Kuhlbusch