Baustellenabfälle und Getrennthaltungspflicht

Der richtige Umgang mit Baustellenabfällen will gelernt sein.

Hier einige Hinweise zum sachgerechten Umgang mit Abfällen sowie einige Verweise auf kompetente Anlaufstellen.

Deponie


Baustellenabfälle

Wer seine Baustellenabfälle sauber trennt, kann viel Geld sparen.
Die Beseitigung als Restmüll ist immer teurer als eine entsprechende
Verwertung der einzelnen Wertstoffe.


Getrennthaltungspflicht

Der Besitzer von Abfällen bei Baumaßnahmen ist verpflichtet diese
getrennt zu entsorgen. (§ 5 Abs. 4 des Landesabfallgesetzes NRW)

 




Nähere Hinweise erhalten Sie bei der Gewerbeabfallberatung des Kreises Gütersloh:

  • Herr Böhme,
    ECOWEST, Entsorgungsverbund Westfalen GmbH,
    Westring 10,
    59320 Ennigerloh
    Tel. 02524/9307451
    e-mail : geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

 Gewerbeabfallberatung der Stadt Gütersloh:

  • Herr Schikora,
    Telefon: 05241/822092,
    Fax : 05241/823392,
    e-mail : geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

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