Von der Haftung des Architketen bis zum Artenschutz

Ca. 80 Architekten und Behördenvertreter trafen sich zum 15. Architektentreff beim Kreis Gütersloh. Das Angebot zu unkomplizieten Dialog und fachlicher Weiterbildung unter Moderation von LKBD Bernhard Bußwinkel kann bereits auf eine 16 jährige Tradition zurückblicken.

Architektenhaftung: Frank Siegburg überzeugt in lebhaftem Dialog

Einlader und Referenten
Wolfgang Schulze, Dietmar Buschmann, Bernhard Bußwinkel, Frank Jungeliges, Martin Venne, Frank Siegburg, Gerd Serges und Thorsten Meer Bild: Jan Focken

Auf mehrfachen Wunsch aus der Architektenschaft war mit 1,5 Stunden Schwerpunkt der Veranstaltung die Durchleuchtung der privaten Haftungsrisiken des durch einen qualifizierten externen Referenten lebendig vermittelt. Rechtsanwalt Frank Siegburg ist Partner der Kölner Kanzlei Hecker, Werner, Himmelreich Rechtsanwälte, hat sich auf Architektenrecht und privates Baurecht spezialisiert und ist Lehrbeauftragter an der RWTH Aachen. Anhand einer Powerpointpräsentation wurde das sehr breit gefächerte Thema - "Wer schuldet was und wer haftet?" - pointiert aufgearbeitet und fließend in den Dialog mit der Architektenschaft übergeleitet. Nach reger Diskussion konnte Herr Siegburg sicher sein, mit dem Thema den "Nerv" des Publikums getroffen zu haben und gerade für die Feinheiten des Vertragsrechtes:

Der Architekt schuldet neben der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit zumindest die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

  • Doch was sind wirklich "allgemein anerkannte Regeln der Technik"?
  • Was ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit.
  • Wie vereinbare ich diese "rechtssicher"?!
  • ...

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Artenschutz

Artenschutz ist für Architekten eigentlich ein "Nebenschauplatz", so Wolfgang Schulze von der Abteilung Umwelt. Er informierte über die Hintergründe der Artenschutzprüfung und erklärte, welche Pflichten auf den Bauherrn bzw. den Entwurfsverfasser bei der Antragstellung zukommen.

Viele Überprüfungen naturschutzfachlicher Gesichtspunkte bekommen der Antragsteller oder die Architekten nur am Rande mit. Anders sieht es jetzt bei der Artenschutzprüfung aus. Ursächlich hierfür sind die Europäischen Naturschutzrichtlinien, die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie und die entsprechenden Artenschutzverordnungen. Diese sind umgesetzt in Nationales Recht, dem Bundesnaturschutzgesetz, direkt anzuwenden. Bei der Artenschutzprüfung wird die untere Landschaftsbehörde in vielen Fällen beteiligt, ihre sachliche und fachliche Kompetenz eingeholt insbesondere bei Vorhaben im Außenbereich und bei Abbrüchen.

Den anwesenden Architekten wurde plastisch erläutert welche Auswirkungen Artenschutz auch für Bauvorhaben im unbebauten Innenbereich und in Bebauungsplänen, die älter als 7 Jahre sind, hat und welche fatalen Konsequenzen durch eine fehlende Sensibilität bei der Antragserstellung für das Bauvorhaben entstehen können. Selbst in der lockeren Runde im Anschluss wurde am Beispiel des Kolpinghauses in Rietberg klar, welches Problem/Desaster Bauherrn und Architekten treffen kann, wenn auf den dortigen Fledermauskeller nicht frühzeitig in der Planungsphase hingewiesen und entsprechend agiert worden wäre.

Wolfgang Schulze beruhigt andererseits wenn er feststellt, dass nicht alle wildlebenden Tiere und Pflanzen bei der Prüfung relevant sind. In NRW wurden 188 Tierarten und Pflanzenarten durch die zuständige LANUV ausgesucht. Von denen wiederum ist nur ein Bruchteil bei den typischen kleinen Bauvorhaben betroffen. So spielen Fische oder Libellen kaum eine Rolle.

Bei der Antragstellung eines Bauvorhabens ist darzulegen, ob planungsrelevante Arten und deren Lebensräume, die auf dem Grundstück vorkommen vom Vorhaben betroffen sein können. Es ist sicherzustellen, dass diese Tiere nicht verletzt oder getötet bzw. deren Fortpflanzungsruhestätten nicht gestört werden. Im Baugenehmigungsverfahren wird anhand der eingereichten Bauunterlagen geprüft, ob eine Baugenehmigung im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Verbote durch die Baugenehmigungsbehörde erteilt werden kann. Bei der Artenschutzprüfung gibt es keine Bagatellfälle. Jedes Vorhaben ist grundsätzlich, ob im beplanten Innen- oder im Außenbereich dahingehend zu prüfen, ob Betroffenheiten bestehen. In der Baugenehmigung muss eine Aussage zum Artenschutz vorhanden sein. Hilfestellungen bieten die Informationen der LANUV und auch entsprechende Formulare.

Bußwinkel und Schulze machten klar, dass die Genehmigungsbehörde und die fachlich zuständige untere Landschaftsbehörde die Architekten und Bauherrn unterstützen werden.

Letztendlich kann im Einzelfall auch eine Untersuchung durch ein Fachbüro, wie bei anderen Gewerken auch, die für ein Vorhaben erforderlich sind, sinnvoll sein und Planungs- und Genehmigungsprozess beschleunigen.

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Abschied von Dietmar Buschmann

Verbschiedung
v.l. Bernhard Bußwinkel und Dietmar Buschmann Bild: Jan Focken

Ein letztes mal begleitete Dietmar Buschmann, der seien Ruhestand antritt und seit den Anfängen 1996 dabei war, das Architektentreffen. Als Moderator bedankte sich Bernhard Bußwinkel für das langjährige kompetente und beherzte Mitwirken. Seit 1989 war Dietmar Bsuchmann als Baudirektor verantwortlich für Bauaufsicht und Denkmalschutz bei der Stadt Gütersloh. "In seiner sympatischen und kompetenten Art, gepaart mit Hartnäckigkeit und Einfallsreichtum wenn es um die Wahrung und Förderung von Baukultur geht, hat er für das Baugeschehen in Gütersloh wichtige Impulse gesetzt. Er wird uns fehlen."

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Auslobung des Christian Heyden-Preises

Bernhard Bußwinkel wies auf die Auslobung des Christian-Heyden-Preises 2012 für be-sondere Leistungen zur Förderung der Baukultur durch Kuratorium Christian-Heyden-Stiftung in Gütersloh hin. Hier sollen Architekturleistungen gewürdigt werden, aber auch der Einsatz für den Erhalt historischer Bausubstanz oder die Verbesserung des Wohnumfeldes sind preiswürdig. Das Preisgebiet für Architektenleistungen wird erstmalig auf das gesamte Gebiet des Kreises Gütersloh ausgeweitet. Abgabe der Vorschläge bis zum: 30.09.2012 - nähre Auskunft erteilt das Planungsamt der Stadt Gütersloh.

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