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Jobcenter und Arbeitsagentur ziehen Bilanz zum Arbeitsmarkt 2025
Mehr Beschäftigung, aber auch mehr Arbeitslose
Arbeitslosigkeit und Beschäftigung
Im Kreis Gütersloh waren 2025 durchschnittlich 11.055 Menschen arbeitslos. Dies sind alle Personen, die Bürgergeld (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 - SGB II) und Arbeitslosengeld (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 3 - SGB III) beziehen, und zudem aktuell dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Die Zahl ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 127 Personen (plus 1,2 Prozent) gestiegen. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote bleibt wie im Vorjahr bei 5,1 Prozent. „Dass die Arbeitslosenquote bei gestiegenen Arbeitslosenzahlen stagniert liegt an ihrer Bezugsgröße, der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. So konnten binnen Jahresfrist im Kreis Gütersloh 5.409 zusätzliche Beschäftigungen erzielt werden. “ sagt Wolfgang Draeger, Leiter der Agentur für Arbeit Bielefeld/Gütersloh. „Aktuell schützt auch ein höherer Bildungsabschluss nicht vor einer Arbeitslosigkeit“, so Draeger. Grundsätzlich gelte aber weiterhin: Je höher der Schul- bzw. Berufsabschluss ist, desto geringer sei die Wahrscheinlichkeit arbeitslos zu werden beziehungsweise längerfristig ohne Beschäftigung zu sein. Denn der Arbeitsmarkt zeichne sich weiterhin durch eine hohe Dynamik aus, also viele Zugänge aber eben auch viele Abgänge.
Arbeitslosigkeit ist gesetzlich definiert und setzt unter anderem die unmittelbare Verfügbarkeit, das heißt grundsätzlich sofort eine neue Arbeit aufnehmen zu können, voraus. Wer zum Beispiel eine Weiterbildung oder einen Sprachkurs besucht, erkrankt oder schwanger ist, kann nicht unverzüglich – etwa am nächsten Werktag – eine Arbeit aufnehmen. „Neben den aktuell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen werden in der sogenannten Unterbeschäftigung auch jene Kundinnen und Kunden mitgezählt, die ebenfalls erwerbslos sind, aber aus unterschiedlichen Gründen – zum Beispiel durch Mutterschutz, Besuch einer Bildungsmaßnahme sowie eines Sprachkurses oder aus gesundheitlichen Gründen – aktuell keinen Job antreten können“, erklärt Draeger weiter. Hier liegt der Jahresdurchschnitt 2025 im Kreis Gütersloh bei 13.989 Personen. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 48 Personen.
Bürgergeld

Kathrin Falke, Dezernentin des Jobcenters des Kreises Gütersloh.
„Erfreulicherweise ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen im Bürgergeldbezug in 2025 um durchschnittlich 2,5 Prozent im Vergleich zu 2024 gesunken“, berichtet Kathrin Falke, Dezernentin des Jobcenters des Kreises Gütersloh. Erhielten beispielsweise im November 2024 rund 13.731 erwerbsfähige Leistungsberechtige Bürgergeld, ging die Zahl im November 2025 auf 12.848 erwerbsfähige Leistungsberechtige zurück (nach vorläufigen Zahlen). Dabei teilt sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen fast hälftig in Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit (49 Prozent) und Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit (51 Prozent). Davon stellen Personen aus außereuropäischen Kriegs- und Krisenländern mit 39 Prozent die größte Gruppe, gefolgt von Menschen aus der Ukraine (29 Prozent).
Auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist im Kreis Gütersloh im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 1,7 Prozent gesunken. Gab es beispielsweise im November 2024 noch 9.761 Bedarfsgemeinschaften, so reduzierte sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im November 2025 auf 9.270 (nach vorläufigen Zahlen).
„Wir sehen, dass unsere Arbeit Früchte trägt“, sagt Falke. „Abgeschlossene Sprachkurse und Qualifizierungsmaßnahmen führten im vergangenen Jahr dazu, dass deutlich mehr Menschen, insbesondere Geflüchtete auch infolge des Ukraine-Konflikts, eine Arbeit aufnehmen konnten.“ Um rund 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr stieg in 2025 die Zahl der Arbeitsaufnahmen. Arbeitsaufnahmen von Menschen aus den acht zugangsstärksten Asylherkunftsländern außerhalb Europas (Arabische Republik Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia) konnten gesteigert werden und machen 26 Prozent aller Arbeitsaufnahmen in 2025 aus. Das gleiche gilt für Menschen aus der Ukraine. Auch hier haben mehr Personen eine Arbeit aufgenommen. Sie machen 16 Prozent aller Arbeitsaufnahmen in 2025 aus.
Stellenmeldungen
Die aktuelle wirtschaftliche Situation im Kreis Gütersloh spiegelt sich besonders in den gemeldeten offenen Arbeitsstellen wider. „Hier gibt es im vergangenen Jahr eine große Differenz zwischen den neu gemeldeten Stellen und unserem Stellenbestand“, sagt Marc Traphöner, Gütersloher Geschäftsstellenleiter der Agentur für Arbeit. Denn die neu gemeldeten Stellen sind von 2024 zu 2025 um 42,4 Prozent gestiegen. „Damit wurden uns im vergangenen Jahr 5.827 neue Stellen gemeldet“, so Traphöner. Dabei sei aber der durchschnittliche Bestand an Stellen von 2024 3.603 in 2024 auf 3.017 Stellen in 2025 gesunken. „Dies zeigt die hohe Dynamik des Arbeitsmarktes. Es werden viele Stellen gemeldet, da diese oftmals zeitnah besetzt werden, sinkt trotzdem der Bestand“, erklärt Traphöner.
Kurzarbeit und Insolvenzen
Bei der Erhebung der Kurzarbeit besteht ein entscheidender Unterschied zwischen der angezeigten und der realisierten Kurzarbeit. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können – wenn sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen – Kurzarbeit für ihre Beschäftigten anmelden. Eine Verpflichtung, diese dann auch umzusetzen, besteht jedoch nicht. Sowohl die Anzeigen als auch die realisierte Kurzarbeit sind dabei im Kreis Gütersloh rückläufig, berichtet Agenturleiter Draeger.
Dier Insolvenzen dagegen sind im 3. Quartal 2025 im Kreis Gütersloh mit 30 Verfahren gegenüber 23 Verfahren im 3. Quartal 2024 stark gestiegen. Die Gesamtzahl an Insolvenzverfahren betrug 2024 92, in den ersten drei Quartalen 2025 waren es 74 Verfahren. Zum Vergleich: In den ersten drei Quartalen 2024 wurden lediglich 62 Insolvenzverfahren gezählt. „Was das vierte Quartal bringt, können wir aktuell leider noch nicht sagen“, so Draeger.
Ausblick 2026
Für 2026 sieht Dezernentin Falke einige Veränderungen auf das Jobcenter zukommen: „Seitens der Bundesregierung sind für dieses Jahr zwei Gesetzesänderungen angekündigt worden, die Auswirkungen auf unsere Arbeit haben werden. Zum einen die neue Grundsicherung und zum anderen der Rechtskreiswechsel der Ukrainer.“ Bei Letzterem sollen Geflüchtete aus der Ukraine, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, ins Asylbewerberleistungsgesetz überführt werden. Leistungen der Grundsicherung oder der Sozialhilfe entfallen dann. „Derzeit befinden sich die neuen Gesetze im parlamentarischen Beratungsverfahren. Welche Auswirkungen sie letztlich auf unsere Arbeit haben werden, wird sich erst nach endgültigem Beschluss zeigen.“
