Anforderungen an Betreiber von Heizöllageranlagen

Neues Überschwemmungsgebiet für Sennebach und Dortenbach ausgewiesen

Zu den Regelungen gehört: Alle Ölheizungen und damit verbundene Heizöllageranlagen, die innerhalb des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes betrieben werden, müssen bis spätestens zum 20. Dezember 2026 von einem zugelassenen Sachverständigen überprüft werden. Vorgegeben ist dies in der sogenannten Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - kurz AwSV. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob die Anlage sicher steht, dicht ist und vor Auftrieb oder Beschädigung bei Hochwasser geschützt ist. Je nach Standort und Zustand können zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein – etwa Verankerungen, Rückschlagventile oder spezielle Verschlüsse, die verhindern, dass Öl austritt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten die Betreiber sowie die Untere Wasserbehörde einen Prüfbericht.

Die Prüfung darf ausschließlich von anerkannten AwSV-Sachverständigen durchgeführt werden. Diese Regelungen gelten nicht nur in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet, sondern auch für alle Anlagen, die sich in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet befinden. Weitere Informationen, wie eine Übersicht zu Sachverständigenorganisationen und zur Lage von Heizöllageranlagen, in Form von Kartenmaterial, finden sich unter https://www.kreis-guetersloh.de/themen/wasser/wassergefaehrdende-stoffe/

 

Zum Thema: Heizöl und Hochwasser

Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff. Wenn bei Hochwasser Heizöl aus einem Tank austritt, kann das Boden und Grundwasser stark verunreinigen – und die Schäden sind oft teuer und nur schwer zu beheben. Deshalb schreibt die AwSV vor, dass Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten besonders geschützt und regelmäßig geprüft werden müssen. So wird verhindert, dass Heizöl ins Wasser gelangt und Umwelt oder Eigentum gefährdet.