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Amtsärztliche Begutachtungen nach dem Schulgesetz NRW
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Verfahrensablauf
Was muss ich mitbringen?
Rechtsgrundlagen
Kontaktperson
Kurzbeschreibung
In Einzelfällen können Schülerinnen und Schüler im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Gütersloh amtsärztlich untersucht werden.
Diese Begutachtungen werden bei besonderen Fragestellungen durch die zuständige Schule, das Schulamt oder die Bezirksregierung in Auftrag gegeben.
Beschreibung
Ein amtsärztliches Gutachten kann - je nach individueller Vorgeschichte der Schülerin / des Schülers - der Beantwortung folgender Fragen dienen:
- Ist die Schülerin / der Schüler zurzeit schulfähig?
- Gibt es gesundheitliche Gründe für ein häufiges Fehlen in der Schule?
- Ist die psychische Gesundheit der Schülerin / des Schülers durch den Schulbesuch gefährdet?
- Gefährdet die Schülerin / der Schüler durch ihr/sein Verhalten andere Personen?
Die Begutachtung wird durch eine Kinderärztin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes durchgeführt, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der Kinderpsychologin
des Dienstes. Schulzeugnisse, Berichte und ärztliche Befunde werden hinzugezogen.
Verfahrensablauf
Die amtsärztlichen Begutachtungen finden im Auftrag der jeweiligen Schule, des Schulamtes oder der Bezirksregierung statt. Die Familie wird vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schriftlich zum Begutachtungstermin eingeladen. Die Schülerin / der Schüler sowie die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, den Begutachtungstermin wahrzunehmen und daran mitzuwirken.
Hauptbestandteil der Untersuchung ist ein längeres Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler und den Sorgeberechtigten. Die Sichtweisen der Schülerin / des Schülers und der Sorgeberechtigten auf das Problem und ihre / seine Lösungsideen werden in die Gesamteinschätzung mit einbezogen.
Nach Abschluss des Begutachtungsprozesses wird ein Gutachten verfasst und an den Auftraggeber geschickt. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Kopie des Gutachtens.
Was muss ich mitbringen?
Die Sorgeberechtigten werden gebeten, folgende Unterlagen zum Begutachtungstermin mitzubringen:
- Gelbes Untersuchungsheft über die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
- Arzt-/ Krankenhausberichte
- sofern vorhanden: Entwicklungsberichte
- alle Schulzeugnisse
Bei der Untersuchung muss die Schülerin / der Schüler anwesend sein sowie mindestens eine sorgeberechtigte Person.
Die Familien können auf eigenen Wunsch eine Begleitperson mitbringen (z. B. eine Familienhilfe oder eine Person zum Übersetzen in die Muttersprache).
Rechtsgrundlagen
Die Begutachtungen finden auf der Grundlage des Schulgesetzes NRW statt, v. a.:
- §40, Abs. 2 SchulG NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=7345&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=676303 - §43, Abs. 2 SchulG NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=7345&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=676306 - §54, Abs. 3 SchulG NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=7345&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=676317
Kontaktperson
Dr. Christina Müller, Diplom-Psychologin
Telefon: 05241 - 85 1712
E-Mail: sprechstunde-kjgd@kreis-guetersloh.de