Keine Scheckzahlungen mehr ab Dezember 2025 möglich


Ab Dezember 2025 kann das Jobcenter Gütersloh keine Schecks mehr zur Auszahlung des Bürgergelds versenden. Das bisher genutzte Verfahren mit Zahlungsanweisungen zur Verrechnung ("Verrechnungsschecks") wird durch die Postbank abgeschafft.

Das Jobcenter Gütersloh hatte bisher die Möglichkeit, das Bürgergeld per Scheck auszuzahlen. Der Scheck konnte dann bei der Postbank eingelöst werden. Die Postbank hat nun mitgeteilt, dass sie bald keine Schecks mehr zulässt. Dann kann bundesweit keine Scheckzahlung mehr in einer Postbankfiliale eingelöst werden.

Das Jobcenter Gütersloh muss die Scheckzahlung über die Postbank daher zum 01.12.2025 einstellen. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Schecks mehr per Post zugestellt. Schecks zur Auszahlung von Bürgergeld für den Monat November 2025 werden letztmalig Ende Oktober 2025 verschickt.

Was müssen Sie tun?

Bitte eröffnen Sie möglichst kurzfristig ein Basiskonto bei einer Bank für die Überweisung der Jobcenter-Zahlungen. Die Banken sind frei wählbar und grundsätzlich verpflichtet, ein solches Konto einzurichten. Nähere Informationen zum Basiskonto finden Sie hier.

Leistungen per Scheck können Sie ab dem 01.12.2025 nur noch erhalten, wenn Sie jeweils am ersten Werktag im Monat persönlich im Jobcenter Gütersloh an dem für Sie zuständigen Standort (Halle (Westf.), Rheda-Wiedenbrück oder Gütersloh) erscheinen und den Scheck abholen. Den Scheck können Sie dann bei einer Bank einlösen. Ein Versand per Post ist nicht möglich.