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Ausschuss für Arbeit und Soziales
Jobcenter stellt arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte 2026 vor
Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt zeigt sich im Kreis Gütersloh nach wie vor robust, berichteten Kathrin Falke (Dezernentin des Jobcenters), Dominik Richard (Abteilungsleiter Arbeit) und Rolf Erdsiek, (Abteilungsleiter Ausbildung und Gesundheitsförderung) den Ausschussmitgliedern. Allerdings sind die dem Jobcenter und der Arbeitsagentur gemeldeten Stellen in allen Branchen und Qualifikationsniveaus stark rückläufig (durchschnittlich minus 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), ein deutliches Zeichen für eine zunehmend schwierigere Lage auf dem Arbeitsmarkt. Dennoch lag die Arbeitslosenquote im Kreis Gütersloh 2025 insgesamt mit 4,9 Prozent deutlich unter der Quote des Landes Nordrhein-Westfalen mit 7,6 Prozent als auch unter der Quote der Region Ostwestfalen-Lippe mit 6,1 Prozent. Auch die Arbeitslosenquote im SGB II-Bezug mit 2,8 Prozent lag im Kreis Gütersloh im vergangenen Jahr unter der Landesquote (5,2 Prozent) und unter der Quote der Region Ostwestfalen-Lippe (3,8 Prozent). Die Beschäftigungsquoten im Kreis Gütersloh sind im Vergleich sowohl zur Bundes-, Landes- als auch regionaler Ebene überdurchschnittlich. Das gilt auch für den Anteil der erwerbstätigen Frauen und insbesondere für den Anteil der erwerbstätigen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. So steigt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vor allem aufgrund des Anteils der Arbeitsaufnahmen dieser Personengruppe. Abgeschlossene Sprachkurse und Qualifizierungsmaßnahmen führten im vergangenen Jahr dazu, dass deutlich mehr Menschen, insbesondere Geflüchtete auch infolge des Ukraine-Kriegs, eine Arbeit aufnehmen konnten. Dieser Trend wird sich auch in 2026 fortsetzen. Nach wie vor gilt, je höher der Bildungsabschluss und je besser die Qualifizierung. desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit arbeitslos zu werden beziehungsweise längerfristig ohne Beschäftigung zu sein.
Das Jobcenter des Kreises Gütersloh wird die Vermittlungsoffensive NRW weiter fortführen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden gezielt bei ihren Bemühungen um eine Arbeitsaufnahme unterstützt. Durch vier- bis sechsmonatige Maßnahmen sollen Bewerberinnen und Bewerber zudem an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Wo notwendig, wird das Bewerbungsverfahren trainiert, die Eigeninitiative gestärkt, eine berufliche Orientierung geboten oder auch Praktika und Probearbeiten ermöglicht. Insbesondere nach Abschluss eines Integrationskurses oder einer Maßnahme der Arbeitsförderung werden Bewerberinnen und Bewerber häufiger durch das Jobcenter kontaktiert, um sie weiter auf ihrem Weg in Arbeit zu begleiten. Neuzugewanderte und Flüchtlinge werden weiterhin durch Sprachkurse und Praktika auf den Arbeitsmarkt vorbereitet und bei der Stellensuche unterstützt. Sind die Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend, stehen Arbeitsgelegenheiten mit einer praktischen Sprachförderung zur Verfügung. Mit Angeboten zum Wiedereinstieg in den Beruf, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende sollen Erziehende frühzeitig aktiviert werden. Ebenso können sie Hilfe bei der Organisation der Kinderbetreuung und bei der Suche nach einer familiengerechten Arbeitsstelle durch das Jobcenter bekommen.
Obwohl im vergangenen Jahr weniger Ausbildungsstellen im Kreis Gütersloh gemeldet wurden als noch in 2024, gibt es nach wie vor genügend Ausbildungsplätze für junge Bewerberinnen und Bewerber. Dennoch konnten nicht alle jungen SGB II-Leistungsberechtigte in eine Ausbildung vermittelt werden. Dies liegt allgemein vor allem an der veränderten Bewerberstruktur. In Flüchtlingsfamilien ist die duale Ausbildung zudem meist unbekannt. Oft reichen die bisher erworbenen Deutschkenntnisse noch nicht aus (B2 ist erforderlich) und es besteht in den Flüchtlingsfamilien häufig der Wunsch, dass die jungen Leute zum Familieneinkommen beitragen. Diesem Trend soll mit verstärkter Beratung und einer neuen zusätzlichen Maßnahme ‚Fit4Aubi‘, einem speziellen Angebot für junge Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, entgegengewirkt werden. Persönliche Ausbildungscoaches bieten unter anderem berufliche Orientierung und helfen bei der Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen. Betriebliche Praktika, Probearbeiten oder auch Trainings für Vorstellungsgespräche bereiten auf den Einstieg vor. Bei jungen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund steht dann zusätzlich die ausbildungsbezogene Sprachförderung im Vordergrund.
Leistungsbezieher ohne Berufsabschluss werden durch Fort- und Weiterbildung möglichst am Arbeitsplatz qualifiziert, insbesondere wenn diese auf einen Mangelberuf vorbereitet. Finanziert werden sämtliche Maßnahmen der beruflichen Bildung seit 2025 von der Arbeitsagentur. Im vergangenen Jahr konnten rund 150 Personen so gefördert werden. Das soll auch in 2026 erreicht werden.
In ihrer Präsentation zeigten Richard, Erdsiek und Falke, dass die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in 2025 noch einmal zugenommen hat, von 7.830 Personen in 2024 auf 8.523 Personen im vergangenen Jahr. Das sind Menschen, die innerhalb der letzten beiden Jahre länger als 21 Monate Leistungen bezogen haben. Gründe sind zum einen die notwendige Dauer der Deutsch-Sprachförderung und beruflicher Qualifizierungen. Zum anderen stehen oft gesundheitliche Probleme im Vordergrund, physischer oder psychischer Natur. Diese Menschen wieder fit zu machen, gesundheitlich zu stabilisieren und langfristig beruflich zu integrieren, ist eine der großen Aufgaben. Hierfür stehen spezielle Maßnahmen der Stabilisierung und Herstellung der Leistungsfähigkeit zur Verfügung. Neben Präsenz- und Coachingmaßnahmen, sollen die Betroffenen gezielt aufgesucht und beraten werden. Zur Förderung der beruflichen Integration werden sie, wenn möglich, passgenau, ihren Einschränkungen entsprechend in den Arbeitsmarkt vermittelt. Zudem bieten sich für diese Personengruppe Arbeitsgelegenheiten an, um die Leistungsfähigkeit und das Durchhaltevermögen zu verbessern.
Die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte 2026 werden als nächstes im Kreisausschuss beraten und final im Kreistag am 2. März beschlossen.