- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Anmeldung von Kindertagespflege
- Kinder & Jugendliche
- Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt
- Förderung Medizinstudierender
- Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht, Masernschutz
- Wegweiser Gesundheit
- Beratung & Information
- BIGS - Gesundheit & Selbsthilfe
- Infektionskrankheiten
- Trinkwasser und Umwelt
- Kommunale Gesundheitskonferenz
- Gesundheitsberichterstattung
- Kommunale Gesundheitsförderung
- Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
- Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
- Karriere
Einteilung der Kreiswahlbezirke für die Kreistagswahl 2025
Für die am 14. September 2025 stattfindende Kreistagswahl hat der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 27. März 2025 30 Kreiswahlbezirke eingeteilt. Die Kreiswahlbezirke setzen sich aus einer Anzahl von örtlichen Gemeindewahlbezirke zusammen; diese sind quasi „Puzzleteile“ für das große „Kreis-Puzzle“. Die Wahlausschüsse der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet hatten bereits bis Ende Dezember 2024 die Einteilung der kreisweit 226 Gemeindewahlbezirke vorgenommen.
Wie auch seit 2009 mussten dabei Wahlbezirke gebildet werden, die in mehreren Kommunen des Kreises die Stadt- und Gemeindegrenzen überschreiten.
Jede Stimme hat das gleiche Gewicht - Vorgaben für die Einteilung
Da der Kreistag neben dem Landrat mindestens 60 Mitglieder umfasst, von denen die Hälfte in Wahlbezirken zu wählen ist, waren für 2025 - wie schon seit 1999 - insgesamt 30 Kreiswahlbezirke einzuteilen.
Grundsätzlich müssen – damit jede Wählerstimme möglichst das gleiche Gewicht hat – alle Kreiswahlbezirke möglichst gleich groß sein. Im Kreis Gütersloh liegt die Norm bei 9.836 Wahlberechtigten je Kreiswahlbezirk. Um örtliche Zusammenhänge zu wahren, sind Abweichungen von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl erlaubt, allerdings maximal 15 % nach oben und unten. Die Kreiswahlbezirke für 2025 müssen daher mindestens 8.361 Wahlberechtigte umfassen, dürfen aber andererseits die Zahl von 11.311 Wahlberechtigten nicht überschreiten.
Können die Kreiswahlbezirke einfach auf die verschiedenen Kommunen aufgeteilt werden?
Bei Aufteilung der 30 Kreiswahlbezirke auf die 13 Städte und Gemeinden unter Wahrung der Gemeindegrenzen ergab sich das Problem, dass sowohl in Borgholzhausen als auch in Langenberg zu wenige Wahlberechtigte leben, damit dort ein eigener Kreiswahlbezirk gebildet werden kann; ferner sind Herzebrock-Clarholz und Steinhagen für einen Kreiswahlbezirk zu groß und für zwei zu klein. Die Stadt Rietberg hingegen ist mit ihrer Anzahl der Wahlberechtigten für zwei Kreiswahlbezirke zu groß und für drei zu klein. Eine Aufteilung der 30 Kreiswahlbezirke war unter Wahrung der Gemeindegrenzen somit nicht möglich
Warum nicht die gleiche Einteilung wie 2020?
Die dargestellte Problemlage war bereits 2020 zu berücksichtigen. Vor fünf Jahren wurden deshalb -wie schon seit 2009 - mehrere grenzüberschreitende Kreiswahlbezirke gebildet.
Die damalige Einteilung konnte jedoch nicht erneut verwirklicht werden. Der Grund dafür ist in erster Linie, dass die Kreisstadt Gütersloh mittlerweile die Zahl von 100.000 Einwohnern überschritten hat, was gleichzeitig eine Vergrößerung des Stadtrates zur nächsten Ratswahl zur Folge hatte. Der Rat der Stadt Gütersloh nutzte dabei die Möglichkeit, die Anzahl der Sitze auf 48 zu begrenzen, sodass sich dort die Anzahl der Gemeindewahlbezirke von bisher 22 auf 24 erhöhte.
Bislang wurden mit 21 Gütersloher Gemeindewahlbezirken 7 Kreiswahlbezirke gebildet, während der 22. Gemeindewahlbezirk den Kreiswahlbezirk 127 Herzebrock-Clarholz / Gütersloh „verstärkte“. Mit der neuen Anzahl von 24 Gemeindewahlbezirken ist das in der Form nicht mehr möglich. Hinzu kommt, dass Gütersloh ohnehin seit geraumer Zeit rechnerisch 8 Kreiswahlbezirke zustehen. Die Zuordnung eines 8. Kreiswahlbezirks an Gütersloh bedeutete jedoch, dass an anderer Stelle ein Kreiswahlbezirk „eingespart“ werden musste. Als kleinste Gemeinde mit bisher zwei Kreiswahlbezirken liegt hier die Gemeinde Herzebrock-Clarholz am nächsten.
Auch in Rietberg führte eine höhere Einwohnerzahl zu einer Erhöhung der Anzahl der Gemeindewahlbezirke von 19 auf 22. Dies hatte jedoch nur einen geringen Einfluss auf die bisher dem Langenberger Kreiswahlbezirk zugeordneten Gemeindewahlbezirke 5 und 6 und auf die Verteilung der übrigen Gemeindewahlbezirke auf die beiden Rietberger Kreiswahlbezirke.
Einteilung für 2025

Der Kreiswahlausschuss entschied am 27. März 2025, dass – wie 2020 – der Gemeindewahlbezirk 1 aus Harsewinkel-Marienfeld mit Wahlbezirken aus Steinhagen einen Kreiswahlbezirk bildet. Der Langenberger Kreiswahlbezirk erhält für die Kreistagswahl ebenfalls wieder „Schützenhilfe“ aus Rietberg; von dort kommen die Wahlbezirke 5 und 6 im Ortsteil Mastholte hinzu.
Erneut wird auch der Borgholzhausener Kreiswahlbezirk 129 mit dem Wahlbezirk 14 Versmold-Bockhorst „verstärkt“. Nicht mehr in diesem Kreiswahlbezirk ist allerdings der Wahlbezirk 14 aus Werther (Westf.) mit dem Ortsteil Theenhausen, da der Kreiswahlbezirk 129 auch ohne Theenhausen genug Wahlberechtigte zählt. Die Stadt Werther (Westf.) kann dadurch mit ihrem gesamten Stadtgebiet einen Kreiswahlbezirk bilden.
Die 24 Gemeindewahlbezirke der Stadt Gütersloh wurden zu 8 Kreiswahlbezirken zusammengefasst, sodass die Zuordnung eines Bezirks zu Herzebrock-Clarholz nicht mehr möglich war. Daher wurde entschieden, dass in Herzebrock-Clarholz nur noch ein „eigener“ Kreiswahlbezirk mit Schwerpunkt auf dem Ortsteil Herzebrock gebildet wird, während 3 Gemeindewahlbezirke aus dem Ortsteil Clarholz dem westlichen Harsewinkeler Kreiswahlbezirk 120 zugeordnet wurden.
Demnach waren folgende grenzüberschreitenden Kreiswahlbezirke zu bilden:
Kreiswahlbezirk | Zugeordnete Gemeindewahlbezirke |
120 Harsewinkel / Herzebrock-Clarholz | 1 - 3 Clarholz |
125 Steinhagen / Harsewinkel | 1 Harsewinkel-Marienfeld |
129 Borgholzhausen / Versmold | 14 Versmold-Bockhorst |
130 Langenberg / Rietberg | 5 + 6 Rietberg-Mastholte |
Praktische Auswirkungen für die Wähler in den "Abgabe-Gemeinden"
Für die Wählerinnen und Wähler in den o.g. Gemeindewahlbezirken in Clarholz, Marienfeld, Bockhorst und Mastholte bedeutet dies aber nicht, dass sie deshalb in ihrer Nachbargemeinde wählen. Sie bleiben natürlich Bürger ihrer Gemeinde, gehen nach wie vor in ihr vertrautes Wahllokal und wählen selbstverständlich auch bei der Bürgermeister- und Ratswahl ihrer Kommune mit.
Lediglich auf dem Stimmzettel für die Kreistagswahl finden sie i.d.R. einen Direktkandidaten aus der Nachbarkommune vor. Da es bei der Kreistagswahl jedoch nur eine Stimme, für Kandidat und Partei/Wählergruppe, gibt, bleibt es dabei, dass diese Stimme unverändert der bevorzugten Partei oder Wählergruppe zugutekommt und deshalb die Stärkeverhältnisse im Kreistag mitbestimmt.