Kandidaten für die Landrats- und die Kreistagswahl

Die Kandidaten für die Kreiswahlen am 14.09.2025 stehen fest. Bei der Kreistagswahl bewerben sich in den 30 Kreiswahlbezirken oder auf den Reservelisten insgesamt 264 Frauen und Männer um die 60 Kreistagsmandate, während drei Personen für das Amt der Landrätin bzw. des Landrates für den Kreis Gütersloh kandidieren.  Auf dem blauen DIN-A5-Stimmzettel für die Landratswahl stehen Ina Laukötter aus Gütersloh für die CDU, Marco Mantovanelli aus Gütersloh für die GRÜNE und Marie Hauhart aus Steinhagen für die SPD.

Acht Parteien und Wählergruppen auf den Stimmzetteln der Kreistagswahl

Nach den internen Aufstellungsversammlungen in den vergangenen Monaten hatten acht Parteien bzw. Wählergruppen fristgerecht bis zum 07. Juli bei Kreiswahlleiterin Susanne Koch ihre Wahlvorschlagsunterlagen für die Kreistagswahl eingereicht.

Ob alle Wahlvorschläge die wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hatten, z.B. Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der eingereichten Unterlagen, entschied der Kreiswahlausschuss am 11. Juli. Alle Wahlvorschläge von CDU, SPD, GRÜNE, UWG Kreis Gütersloh, FDP, AfD und Die Linke, die allesamt derzeit auch im Kreistag vertreten sind, wurden zugelassen. Neu dabei ist Volt die jedoch nicht in allen 30 Kreiswahlbezirken Kandidaten aufgestellt oder genug Unterstützungsunterschriften beigebracht hatte. Ihre Direktkandidaten stehen in den Kreiswahlbezirken 102 bis 106 in Gütersloh, 111 in Rheda-Wiedenbrück sowie 123 und 124 in Halle (Westf.) auf den roten Stimmzetteln im DIN-A4-Format für die Kreistagswahl.

Vier Stimmzettel für die Kommunalwahlen – mit zwei Ausnahmen

Wer bei den Kreis- und den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist, erhält am Wahltag – oder vorher schon bei der Briefwahl – bis zu vier Stimmzettel; neben dem blauen Stimmzettel für die Landratswahl und dem roten für die Kreistagswahl auch einen grünen für die Bürgermeisterwahl und einen weißen für die Ratswahl. Die Wähler können somit insgesamt vier Stimmen abgeben. Ausnahmen sind jedoch die Stadt Gütersloh und die Stadt Verl. Da der Bürgermeister der Stadt Verl zuletzt am 21. Januar 2024 und der Bürgermeister der Stadt Gütersloh am 01. Dezember 2024 gewählt wurden, dauert ihre Amtszeit nach den gesetzlichen Vorschriften bis zum 31. Oktober 2030, sodass in den beiden Kommunen erst dann wieder eine gemeinsame Bürgermeister- und Ratswahl stattfindet.