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Ausländerbehörde
Kreis wartet Entscheidung des BAMF ab
Gemäß Asylgesetz ist die Ausländerbehörde des Kreises bei asylrechtlichen Feststellungen an die Entscheidung des Bundesamtes gebunden und hat keine eigene Entscheidungskompetenz. Die Regelung sieht vor, dass die Ausländerbehörde die Aufgaben aus dem Asyl-und Aufenthaltsgesetz als Pflichtaufgabe nach Weisung wahrnimmt.
Diese hat weisungsgemäß die Anmeldung zur Rückführung im Juni 2020 vorgenommen. Die Zuweisung entsprechender Termine erfolgt ausschließlich durch die Zentrale Fluganmeldung.