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Geflügelpest im Kreis Paderborn
Restriktionszonen reichen bis weit in den Kreis Gütersloh
Das zuständige Veterinäramt des Nachbarkreises hatte bereits die Tötung des Bestandes von rund 10.800 Legehennen veranlasst. Alle weiteren notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet, dazu gehört auch die Einrichtung entsprechender Restriktionszonen. Aufgrund der Nähe zur Kreisgrenze liegen die kreisförmig um den betroffenen Betrieb eingerichtete Schutzzone (früher Sperrgebiet) als auch die Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) etwa hälftig im Kreis Paderborn und im Kreis Gütersloh. In dem drei Kilometer umfassenden Radius der Schutzzone liegt beispielsweise Westerwiehe, der Radius der zehn Kilometer großen Überwachungszone reicht bis an den Gütersloher Stadtrand, endet kurz vor der Autobahn 2. Mittels einer interaktiven Karte im Internetauftritt des Kreises, in die man reinzoomen kann, lässt sich adressenscharf feststellen, welche Geflügelhalter betroffen sind. In beiden Zonen sind weitreichende Maßnahmen getroffen worden, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden. So darf in beiden Zonen kein Geflügel transportiert werden. Jegliches Geflügel ist aufzustallen, um keinen Kontakt zu Wildvögeln zu ermöglichen, die die Geflügelpest übertragen können. Eine Auflistung sämtlicher Auflagen innerhalb der beiden Zonen findet sich in der Allgemeinverfügung vom heutigen Mittwoch, 1. Oktober, die im Internet zu finden ist: www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest