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Geflügelpest
Weitere Ausbrüche in Rietberg und Versmold
Per Amtsblatt hat der Kreis Restriktionszonen um die drei Ausbruchbetriebe erlassen, in denen besondere Auflagen gelten. Die Restriktionszonen um die beiden Versmolder Betriebe sind dabei identisch, da es sich um den gleichen Standort handelt. Die Allgemeinverfügungen treten am Dienstag, 2. Dezember, um 0 Uhr in Kraft. In den Zonen gilt unter anderem ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Nähere Einzelheiten zu den Auflagen in der Schutzzone (3,1 Kilometer Durchmesser) und der Überwachungszone (10 Kilometer Durchmesser) sind im Amtsblatt vermerkt. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest
Die Darstellung der Übersichtskarte wurde am heutigen Montag überarbeitet. Aufgrund der vielen, sich überschneidenden Schutz- und Überwachungszonen war die Karte zuletzt nur schwer überschaubar. Mit der aktuellen Anpassung können Nutzerinnen und Nutzer nun gezielt einzelne Bereiche auswählen und so die für sie relevanten Informationen übersichtlich einsehen.