Ausschuss für Gesundheit

Kreis Gütersloh unterstützt Beratungsstellen THEODORA und NADESCHDA

THEODORA und NADESCHDA sind beide in Trägerschaft der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen und ergänzen die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsangebote nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Dieses sieht eine gesundheitliche Beratung sowie Informations- und Beratungsgespräche vor. Die Stadt Bielefeld übernimmt diese Pflichtaufgabe zentral für alle beteiligten Kreise. Die jährliche Fördersumme von rund 341.000 Euro tragen die Kreise und die Stadt zusammen – der Anteil des Kreises Gütersloh liegt bei circa 57.600 Euro. Welcher Anteil auf die Kreise und die Stadt entfällt, orientiert sich an der Einwohnerzahl und den Fallzahlen.

Über die Leistungen nach dem Prostituiertengesetz hinaus bietet THEODORA eine Prostituierten- und Ausstiegsberatung für Mädchen und junge Frauen in Ostwestfalen-Lippe an – überwiegend in Form von aufsuchender Arbeit in den Betrieben. Ziel ist es, den Klientinnen ein gesundes, selbstbestimmtes und sicheres Leben ohne Abhängigkeiten zu ermöglichen. Im Jahr 2024 wurden dort 111 Frauen und 35 Kinder beraten.

Die Beratungsstelle NADESCHDA unterstützt Frauen, die Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung geworden sind. Dazu gehören eine sichere Unterbringung, Notfallversorgung, Vorbereitung auf Strafprozesse sowie Hilfe beim Aufbau einer neuen Lebensperspektive. Im vergangenen Jahr wurden dort 73 Frauen und 26 Kinder beraten.