Geflügelpest im Kreis Paderborn

Restriktionszonen im Kreis Gütersloh eingerichtet

In den Restriktionszonen gelten strikte Auflagen für Geflügelhalter. So dürfen beispielsweise Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu nicht transportiert werden. Die im entsprechenden Amtsblatt mit der Nr. 971 vom heutigen Tag genannten Auflagen gelten ab Donnerstag, 6. November, 0 Uhr und bleiben bis auf Widerruf in Kraft. Die Schutzzone hat einen Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb, die Überwachungszone einen von zehn Kilometern. Mittels einer interaktiven Karte im Internetauftritt des Kreises, in die man reinzoomen kann, lässt sich adressenscharf feststellen, welche Geflügelhalter betroffen sind. In beiden Zonen sind weitreichende Maßnahmen getroffen worden, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden. So darf in beiden Zonen kein Geflügel transportiert werden. Jegliches Geflügel ist aufzustallen, um keinen Kontakt zu Wildvögeln zu ermöglichen, die die Geflügelpest übertragen können. Eine Auflistung sämtlicher Auflagen innerhalb der beiden Zonen findet sich in der Allgemeinverfügung vom heutigen Mittwoch, 5. November, die im Internet zu finden ist: www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest