Geflügelpest

Weiterer Ausbruch in Rietberg

Per Amtsblatt hat der Kreis Restriktionszonen um den Ausbruchbetrieb erlassen, in denen besondere Auflagen gelten. Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 9. Dezember, um 0 Uhr in Kraft. In den Zonen gilt unter anderem ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Nähere Einzelheiten zu den Auflagen in der Schutzzone (3,1 Kilometer Durchmesser) und der Überwachungszone (10 Kilometer Durchmesser) sind im Amtsblatt vermerkt. Die Überwachungszone ragt bis in die Kreise Warendorf und Paderborn. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest