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Fortbildungsreihe Netzwerk Kinderschutz
Schutz an Schulen – Stolperstellen erkennen, Lösungen gestalten
„Schulen sind Lebensorte, wo Kinder einen großen Teil ihres Alltags verbringen – Schulen sind damit einer der wichtigsten Orte, um Schutz und Unterstützung zu gewährleisten“, erklärt Ines Szepanski, Koordinatorin des Netzwerkes Kinderschutz und Mitarbeiterin in der Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh. Die Veranstaltung sensibilisierte dafür, Stolperstellen im Kinderschutz an Schulen sichtbar zu machen. Außerdem wurde aufgezeigt, dass Kinderschutz nicht alleinige Aufgabe der Jugendhilfe ist, sondern in Schulen genauso zentral verankert werden muss. „Schulen sind nicht nur Bildungsorte, sondern tragen auch Verantwortung im Kinderschutz und in der Kooperation mit Jugendhilfe und anderen Institutionen“, erklärte Referent Florian Sandmann, Leiter der Mosaikschule und Teilnehmer der Steuerungsgruppe des Netzwerks. Gemeinsam mit Michaela Hartmann, Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz der Stadt Gütersloh, gestaltete Sandmann die Veranstaltung. „Besonders wichtig ist die frühe Wahrnehmung von Auffälligkeiten: Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, schulpsychologische Fachkräfte und pädagogisches Personal beispielsweise im Offenen Ganztag erleben Kinder im Alltag und können Veränderungen oder Auffälligkeiten schnell bemerken“, erklärte Sandmann.
Janna Jopt und Dr. Marc Vierhaus von der Bildungs- und Schulberatung des Kreises gaben nicht nur einen Einblick in ihre Arbeit, sondern zeigten auf, wie Prävention, Beratung und Beziehungsarbeit zusammenwirken. Die Teilnehmenden konnten aus dem Vortrag mitnehmen, dass Schulpsychologie nicht nur Krisenintervention bedeutet, sondern auch Prävention, Beziehungsarbeit und Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften. Und dies ganz im Sinne des ‚Ordinary-Magic‘-Gedankens, welcher besagt, dass kleine, alltägliche Gesten große Wirkung erzielen und die Resilienz von Schülern stärken können.
Zudem waren Schülerinnen und Schüler aus Gütersloher Schulen vor Ort, um den Fachkräften eine andere Perspektive aufzuzeigen: Wie erleben Schüler den Kinderschutz selbst? Dabei war es den Organisatoren wichtig, dass nicht nur über Schüler, sondern eben auch mit ihnen gesprochen wird. „Ein wichtiger Aspekt, der dabei zutage trat war, dass einige der anwesenden Schülerinnen und Schüler offen davon sprachen, wie belastend es teilweise sein kann, sich im Unterricht zu beteiligen, da es mehrere Beispiele gab, wo von Mobbing im Anschluss an die Unterrichtsstunde berichtet wurde, eben weil sie im Unterricht mitwirken“, erklärt Netzwerkkoordinatorin Hartmann.
An verschiedenen Workshoptischen unter anderem zu den Themen: Risikozonen im Schulumfeld, Vertrauenspersonen und Ansprechbarkeit, Mitteilungsstrukturen und Schweigepflichtgrenzen, Krisenintervention und Notfallabläufe stiegen die Teilnehmenden noch konkreter in die Thematik ein. Dabei wurde deutlich, wie wichtig es den Teilnehmenden ist, dass man Schüler mehr zu Wort kommen lassen sollte und Strukturen dafür schafft, regelmäßig mehr mit ihnen ins Gespräch zu kommen. „Eine Rückmeldung eines Tisches war, dass man über die Einrichtung von Lotsenfunktionen viele Stolperstellen verringern kann. Ein weiterer Lösungsansatz war, an den Schulen spezielle Kinderschutz-Teams einzurichten. Diese sollen neben dem Spezialwissen, wen man in schwierigen Situationen ansprechen kann, auch aktiv bei der Schutzkonzeptentwicklung mitwirken“, fasst Hartmann zusammen. Vielen Teilnehmern sei es auch neu, dass es ein Krisenteam bei der Bildungs- und Schulberatung gibt, an die man sich ebenfalls wenden könne. „Durch den Austausch in den Workshops wurde viel Wissen der jeweiligen Professionen mit den anderen Professionen geteilt, viele Handlungsunsicherheiten konnten so verringert werden“, resümiert die Organisatorin. „Ein Lehrer kann sich zum Beispiel auch für die eigene Stärkung oder in Fällen, in denen sexuelle Gewalt vermutet wird, Beratung beim Wendepunkt holen“. Durch diesen interdisziplinären Austausch der Lehrkräfte, Schulpsychologie, Jugendhilfe und weiteren Akteuren soll die Zusammenarbeit zukünftig noch besser gelingen.

Referenten
und Organisatoren der Fortbildung ‚Kinderschutz an Schulen‘ (v. l.): Ines
Szepanski (Kreis Gütersloh, Koordination Netzwerk Kinderschutz), Michaela
Hartmann (Stadt Gütersloh, Koordination Netzwerk Kinderschutz), Natalia Wolmann
(Stadt Rheda-Wiedenbrück, Koordination Netzwerk Kinderschutz), Janna Jopt (Kreis
Gütersloh, Bildungs- und Schulberatung), Lena Harms (Stadt Gütersloh,
Koordination Netzwerk Kinderschutz), Florian Sandmann (Schulleitung
Mosaikschule) und Dr. Marc Vierhaus (Kreis Gütersloh, Bildungs- und
Schulberatung). Zur Koordination Netzwerk Kinderschutz gehören außerdem Yvonne
Masjosthusmann und Berit Rürup von der Stadt Verl. Foto: Kreis Gütersloh
Netzwerk Kinderschutz
Das Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet die Jugendämter seit dem 1. Mai 2022 kommunale Netzwerke zum Kinderschutz zu etablieren. Diese Netzwerke sollen eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls gewährleisten. Mit der Gesetzesnovelle erhofft sich die Landesregierung, dass Kindeswohlgefährdungen besser erkannt und abgewendet werden können. Die vier Jugendämter der Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl sowie des Kreises Gütersloh haben sich zusammengeschlossen, um die im Gesetz beschriebenen Aufgaben kreisweit umzusetzen und die jeweiligen lokalen Netzwerke einzubinden. Jedes Jugendamt hat hierfür eine Ansprechpartnerin als Netzwerk- und Koordinierungsstelle, die den Prozess im Aufbau verlässlicher Strukturen und die Weiterentwicklung im Kinderschutz unterstützt. Es wurde eine Steuerungsgruppe mit Fachkräften aus den verschiedenen, im Gesetz benannten Berufsgruppen, zur interdisziplinären Vernetzung im Kinderschutz eingerichtet. Diese unterstützt auch die Netzwerkkoordinierenden bei der Organisation bedarfsgerechter Fortbildungsangebote für die am Netzwerk Teilnehmenden. Ganz nach dem Motto: ‚Aus dem Netzwerk, für das Netzwerk‘.
Kinderschutzkonferenz im Kreis Gütersloh
„Die I. Kinderschutzkonferenz im Kreis Gütersloh Fand im November 2023 statt und war ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des neuen Landeskinderschutzgesetzes NRW“, erklärt Ines Szepanski vom Kreis Gütersloh. In der Stadthalle wurden in interdisziplinären Workshops Fallbeispiele analysiert, um sowohl förderliche Faktoren als auch Herausforderungen in der Kooperation zu identifizieren. Ziel war es, ein gemeinsames Verständnis für den Kinderschutz zu fördern und die Transparenz in den Abläufen zu erhöhen. Aus diesen Workshops wurden Bedarfe erarbeitet, die bei der II. Kinderschutzkonferenz 2024 und in einer Fortbildungsreihe des kreisweiten Netzwerks Kinderschutz aufgegriffen wurden.
Die III. Kinderschutzkonferenz im Kreis Gütersloh findet am 19. November 2025 in der Stadthalle Gütersloh statt.
Fortbildungsreihe des Netzwerks Kinderschutz

An verschiedenen Workshoptischen stiegen die Teilnehmenden noch konkreter in die Thematik
ein. Foto: Kreis Gütersloh
Die Fortbildungsreihe des kreisweiten Netzwerks Kinderschutz soll den interdisziplinären Austausch zwischen den Berufsgruppen des Netzwerks stärken. Die Fortbildungsreihe ist so konzipiert, dass jedes Modul ein für sich abgeschlossenes Schwerpunktthema beinhaltet. So ist es für die Teilnehmenden möglich, auch nur einzelne Module zu besuchen. Es sollen jährlich zwei Module stattfinden. Die sechs Module werden wiederkehrend angeboten: ‚Kinderschutz und Jugendhilfe‘, ‚Kinderschutz und Gesundheit‘, ‚Kinderschutz und Schule‘, ‚Kinderschutz und Justiz‘ (Familiengericht und Strafverfolgung), ‚Kinderschutz und Polizei‘ sowie ‚Kinderschutz und Haltungen‘.
Im August 2024 und März 2025 fanden die ersten beiden Module ‚Kinderschutz und Jugendhilfe‘ sowie ‚Kinderschutz und Gesundheit‘ der Fortbildungsreihe des Netzwerks Kinderschutz im Kreishaus Gütersloh statt. An der Konzeption und Organisation sind die Netzwerkkoordinatorinnen und die Steuerungsgruppe mit Vertretern aus den Handlungsfeldern Polizei, Justiz, Schule, Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheit beteiligt.
Das nächste Fortbildungsmodul des Netzwerks findet im Frühjahr 2026 statt: ‚Kinderschutz und Justiz‘.