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Informationen für Betreibende von Kosmetikstudios
Personen, die eine Tätigkeit nach § 1 Hygiene-Verordnung ausführen (Kosmetikstudio), müssen die Aufnahme und die Beendigung ihrer Tätigkeit nun auch bei dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Auch Vorgaben zum Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Gegenständen wurden aktualisiert und erweitert.
Der Kosmetikbereich entwickelt sich immer weiter. Welche Anwendungen noch zu den kosmetischen Behandlungen und welche schon zu den medizinischen Therapien gehören, ist nicht einfach zu bestimmen und hängt in erster Linie von der Definition der Kosmetik und der Anwendungsmethode ab.
Apparative Methoden und Geräte gehören mittlerweile zum kosmetischen Standard und erweitern damit die manuelle kosmetische Behandlung. Bei der Anwendung der apparativen Kosmetik werden häufig zusätzlich Pflegeprodukte mit verwendet, um den Synergieeffekt zwischen Gerät und kosmetischem Wirkstoff nutzen zu können.
Behandlungen ohne Nachweise zur Meldung an die Medizinalaufsicht (nicht invasiv)
- Massagen
- Nicht invasive Hautreinigung und Hautpflege
- Mechanische oder elektrische Epilation / Depilation
- Kosmetische Hand- und Fußpflege
- Dekorative Kosmetik
- Permaent Make-Up (PMU)
- Minimal invasive Eingriffe
Hinweis: Überprüfung durch die Hygieneaufsicht
Behandlungen mit Vorlage notwendiger Nachweise zur Meldung an die Medizinalaufsicht
- Ultraschall
- Iontophorese
- Mesotherapie / Jet-Injektion
- Needling / Derma-Pen
- LED-Licht in Verbindung mit Wirkstoffen
- Mikrostrom
- Mechanische Peeling
- Intense Pilsed Light (IPL)
- Plasma-Pen
- Hyaluron-Pen mit Sicherheitsvorkehrung
Hinweis: Fachkundenachweis / Geräteanzeige / Strahlenschutznachweis
Behandlungen im medizinischen Bereich (stark invasiv)
Heilpraktikererlaubnis
- Hyalurounterspritzung
- Reinjektion / negative Bluttherapie
Ausschließlich mit Arztvorbehalt
- PRP-Eigenbluttherapie
- Eigenbluttherapie mit OZON
- Ablative Laserbehandlung
- Entfernung von PMU und Tattoos
- Lasern mit pigmentierten Hautveränderungen
- Anwendungen mit Botulinumtoxin (BTX bzw. Botox)
- Lipolyse ("Fett-weg-Spritze")
- Kyrolipolyse
- Operative Eingriffe
Hinweis: Strahlenschutznachweis
Die Behandlungen unter Einsatz der apparativen Verfahren sind nach minimal und stark invasiven Methoden zu unterscheiden. Viele davon sind nur nach Vorlage entsprechender Nachweise oder ausschließlich mit Ärztevorbehalt erlaubt.
Hierzu folgende Übersicht von Behandlungen, die kontinuierlich ergänzt werden:
Die Überprüfung, ob die Behandlung noch im kosmetischen Bereich stattfindet oder bereits den medizinischen Bereich tangiert, die Meldepflicht für die verwendeten Geräte und Wirkstoffe sowie die Kontrolle der Berufsqualifikationen und einiger Sachkundennachweise werden von der Medizinalaufsicht durchgeführt.
Zur Klärung im Einzelfall und für Informationen über das sinnvolle Vorgehen können Sie uns gerne ansprechen!
Kreis Gütersloh
Abteilung Gesundheit - Medizinalaufsicht
Herzebrockerstr. 140