Betreuungsstelle
Fragen für Volljährige
Vollmachten oder Rechtliche Betreuung - ein Kurzüberblick- Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persön-lichen Lebensgestaltung führen. Beide können zur Folge haben, dass Sie Ihre persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind. Ein au-tomatisches Vertretungsrecht in diesen Fällen gibt es nicht. Für einen Volljährigen können in unserem Recht Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer "rechtsgeschäftlichen Vollmacht" oder wenn sie ein gerichtlich "bestellter Betreuer" sind. Jeder Volljährige sollte daher rechtzeitig für sich selbst entscheiden, welche Regelung für ihn persönlich die geeigneste ist.