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Geflügelpest: Aufstallung wird dringend empfohlen
Sechs tote Wildvögel mit positivem Befund
In weiten Teilen von Rietberg sowie in Teilen von Verl und Langenberg gilt aktuell Stallpflicht. Sie liegen in der Überwachungszone, die nach dem jüngsten Geflügelpestausbruch in Delbrück eingerichtet worden ist. Der Kreis Gütersloh erneuert seine bereits in der vergangenen Woche ausgesprochene dringende Empfehlung, sämtliches Geflügel im Kreis Gütersloh aufzustallen: Geflügelhalter in den bislang noch nicht von Stallpflicht betroffenen Teilen des Kreises sollten ihr Geflügel umgehend aufstallen, um den direkten Kontakt mit Wildvögeln (und ihren Ausscheidungen) so weit wie möglich zu verhindern. Wie konkret die Gefahr einer Seucheneinschleppung in Freilandhaltungen ist, zeigt ein Fall aus dieser Woche, bei dem eine tote Wildente in einem Hühnerauslauf gefunden wurde. Der Befund bei dieser Ente war jedoch negativ. Neben der Aufstallung ist es auch in kleineren und kleinsten Geflügelhaltungen extrem wichtig, durch Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere dem Tragen von Schutzkleidung, das Verschleppen zum Beispiel von Vogelkot an den Schuhen in den Stall zu verhindern. Futtervorräte und Gerätschaften, die im Stall verwendet werden, müssen unzugänglich für Wildvögel gelagert werden.
Alle Geflügelhaltungen müssen bei der Tierseuchenkasse gemeldet und registriert sein. Die Betriebsbesuche anlässlich des ersten Paderborner Geflügelpestausbruchs Ende September hätten gezeigt, dass hier noch Luft nach oben ist, so die Veterinäre des Kreises Gütersloh. Bei fehlender Registrierung wird im Seuchenfall grundsätzlich keine Entschädigung gezahlt. Auch die Kosten der Tötung, der Tierkörperbeseitigung sowie die Reinigung und Desinfektion der Ställe muss der Tierhalter komplett selbst übernehmen, zudem droht ein Bußgeld. Das gilt auch bei fehlender, unvollständiger und verspäteter jährlicher Tierzahlmeldung. Daher sollten alle Geflügelhalter, die noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet sind, dies unbedingt sofort nachholen.
