Führerscheinstelle Kreis Gütersloh

Umtausch der ersten Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 per Post möglich

Für den Umtausch der Führerscheine gibt es zwei Möglichkeiten: „Bürgerinnen und Bürgern steht es frei, den Antrag entweder postalisch bei der Führerscheinstelle des Kreises einzureichen oder den Antrag im Bürgerbüro im Rathaus der jeweiligen Kommune vor Ort zu stellen“, erklärt Elena-Sofie Hoerner, Leiterin der Führerscheinstelle. „Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich. Dadurch können Fahrt- und Wartezeiten gespart werden und auch die Bearbeitungszeiten für den Führerscheinumtausch verkürzen sich.“ Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/fuehrerscheine zur Verfügung. Benötigt werden zudem eine Kopie vom Personalausweis und vom bisherigen Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.

In der nächsten Stufe des Umtausch-Plans folgen dann die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004, die bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden müssen. Darauf folgen jährlich weitere Fristen, so dass bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgetauscht sein müssen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die ab diesem Zeitpunkt ausgestellten Führerscheine sind dann immer auf 15 Jahre befristet. Hintergrund der Umtauschaktion ist, Führerscheine künftig EU-weit zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Thema Führerscheinumtausch und anderen Dienstleistungen gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/fuehrerscheine/