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Schlachttier - und Fleischuntersuchung
Ziele und Durchführung
Das Sachgebiet für Fleischhygiene im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die Überwachung des gesamten Fleischgewinnungsprozesses und gewährleistet so den vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Durch die Arbeit der amtlichen Tierärzte und Fachassistenten wird sichergestellt, dass ausschließlich Fleisch gesunder Tiere unter hygienisch einwandfreien und tierschutzrelevanten Bedingungen zum Verbraucher gelangt.
Schlachttieruntersuchung
Bei der amtlichen Schlachttieruntersuchung werden die lebenden Tiere bei der Anlieferung am Schlachthof, bzw. das Schlachtgeflügel im Erzeugerbetrieb, untersucht. Dabei wird zum einen geprüft, ob die Tiere sichtbare Anzeichen von Krankheiten zeigen, die eine Gefahr für den Menschen oder Tiere bedeuten könnten.
Zum anderen wird kontrolliert, ob die tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der Transportbedingungen, des Abladesystems, die Anforderungen an die Ställe und die Einhaltung einer tierschutzgerechten Betäubung. Ebenso wird der hygienische Zustand (Reinigung und Desinfektion) der Transportfahrzeuge überwacht, um einer eventuellen Verbreitung von Erregern vorzubeugen.
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an Abt23@kreis-guetersloh.de.
Fleischuntersuchung
Die Fleischuntersuchung erfolgt nach der Schlachtung durch die amtlichen Fachassistenten unter Aufsicht eines amtlichen Tierarztes. Hierbei werden die Schlachtkörper und Organe auf Genusstauglichkeit überprüft und mit dem EU-einheitlichen Genusstauglichkeitsstempel versehen. Weiterhin wird sichergestellt, dass alle untauglichen, nicht zum menschlichen Verzehr zugelassenen Körperteile und Organe ordnungsgemäß beseitigt werden.
Das Fleisch bestimmter Tierarten (Pferde, Schweine, Wildschweine und andere empfängliche Arten) können den für den Menschen gefährlichen Parasiten Trichinella enthalten. Aus diesem Grund findet zusätzlich zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung die Trichinenuntersuchung durch die amtlichen Fachassistenten statt.
Rückstanduntersuchung
Neben der amtlichen Fleischuntersuchung werden zusätzlich Stichproben der Schlachtkörper genommen und auf eventuelle Rückstande wie z.B. Antibiotika, Pestizide, o.ä. untersucht. Die Rückstandsuntersuchung dient der Kontrolle eines vorschriftsmäßigen Gebrauchs von zugelassenen Tierarzneimitteln, sowie der Aufdeckung illegal verabreichter Substanzen.
Weitere Informationen: