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Befristete Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen
Nachtfahrten für Taxiunternehmen zeitweise nicht mehr verpflichtend

© Christian Müller - Fotolia
Infolge des neuen Corona-Virus ist das öffentliche Leben auch bei uns im Kreis Gütersloh stark eingeschränkt. Um eine Konzession zu erhalten, ist es für Taxiunternehmen unter normalen Umständen verpflichtend, rund um die Uhr Fahrten anzubieten.
Da es für die Unternehmen angesichts der Corona-Epidemie wirtschaftlich unzumutbar ist, weiterhin nachts Fahrten anzubieten, werden sie von dieser Pflicht ab sofort bis zum 30. Juni befreit.
Gleichzeitig tragen Taxiunternehmen insbesondere gegenüber Menschen, die chronisch krank sind, eine hohe Verantwortung. Daher muss das Angebot für Taxifahrten tagsüber, in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends, weiterhin bestehen bleiben.