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Abteilung Jugend
Aktionswoche Kindertagespflege im Mai

© Kreis Gütersloh
Werben für die bundesweite Aktionswoche zur Kindertagespflege: (v.l.) Sachgebietsleiterin Barbara Grube, Julia Grahl, Ellen Gieseker, Karin Linke, Susanne Liekenbrock, Isabel Greßhöner, Renate Hofmeister und Hanna Acikportali (alle Abteilung Jugend).
Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot vorwiegend für Kinder von 1 bis 3 Jahren mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz – alternativ zur Kindertageseinrichtung. Darüber hinaus kann ergänzende Kindertagespflege in besonderen Fällen bis zum 14. Lebensjahr gewährt werden. In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in extra dafür angemieteten Räumen. In NRW ist es auch möglich, im Verbund von zwei bis drei Kindertagespflegepersonen als sogenannte Großtagespflege bis zu neun Kinder zu betreuen. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Zusätzlich gibt die Kindertagespflegeperson den Kindern als verlässliche Bezugsperson Sicherheit und Orientierung.
Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes erforderlich.
Nähere Informationen zur Kindertagespflege im Kreis Gütersloh finden sich unter www.kreis-guetersloh.de/kindertagespflege