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Landschaftsschutzgebietsverordnung
Lebensräume im Kreis Gütersloh erfassen
Im ersten Schritt – bevor die Verordnung überarbeitet wird – werden die Biotoptypen kartiert. Dabei werden die Struktur und Wertigkeit der Landschaft erfasst – ohne bei geschützten Biotopen und deren Pflanzenarten ins Detail zu gehen. Die Kartierung wird mindestens die Bereiche im Kreis Gütersloh erfassen, in denen bislang kein Landschaftsplan existiert. Das macht flächenmäßig ungefähr die Hälfte des Kreises aus. Genutzt werden dafür Daten aus der Fernerkundung, also flugzeug- und satellitenbasierte Daten. Diese sind teilweise frei im Internet abrufbar oder für die Kommunen kostenfrei zugängig.
Nach Einschätzung des Kreises sei eine Überarbeitung der Landschaftsschutzgebietsverordnung aus 1975 deutlich schneller umzusetzen als neue Landschaftspläne zu erstellen. Aufgestellt wird die neue Verordnung von der Bezirksregierung als Höhere Naturschutzbehörde. Die UNB wird an der neuen Fassung mitarbeiten und mit Ortskenntnissen sowie Kontakten zu Kommunen und Landwirtschaft unterstützen. Wenn in Zukunft weitere Landschaftspläne für den Kreis Gütersloh aufgestellt werden, können die Biotoptypenkartierung und die Landschaftsschutzgebietsverordnung als Grundlage dafür dienen.
Im Haushalt sind für die Biotoptypenkartierung 70.000 Euro eingeplant, mit einer Förderung von 17.500 Euro wird gerechnet. Die Biotoptypenkartierung soll in 2024 beauftragt und in 2025 erarbeitet werden. Um dann die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung zu erarbeiten, soll ein Landschaftsplanungsbüro hinzugezogen werden.