Effektive Schwarzwildbewirtschaftung und Informationen zur Afrikanischen Schweinepest


Wichtiger Hinweis: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für den Menschen und andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr.


Am 14. Juni 2025 wurde der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem verendet aufgefundenen Wildschwein im Kreis Olpe bestätigt. Damit tritt die Tierseuche erstmals auch in Nordrhein-Westfalen auf. Eine Übersicht der aktuellen Ausbrüche in NRW finden Sie unter  Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE). Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls Kontaktdaten, sofern Sie ein totes Wildschwein entdecken und dieses melden möchten. 

Aktuell breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) in den Wildschweinbeständen immer weiter aus. In Deutschland gibt es weitere Fälle in Brandenburg und Sachsen sowie in Hessen und Rheinland-Pfalz. Neben den Ausbrüchen in den Wildtierbeständen wurden auch mehrere Ausbrüche in Hausschweinebeständen registriert. Vor allem Schweinehalter fürchten die Ausbreitung von ASP, deren Ausbruch in Deutschland jetzt schon zu verheerenden wirtschaftlichen Einbußen in der Landwirtschaft geführt hat. Ihr Auftreten würde aber vor allem für die Wildschweine bedeuten, dass voraussichtlich über einen langen Zeitraum eine große Anzahl von ihnen unter erheblichen Leiden verenden würde.

https://www.kreis-guetersloh.de/themen/ordnung/jagd-und-fischereiwesen/effektive-schwarzwildbewirtschaftung-und-informationen-zur-afrikanischen-schweinepest/112180100000061991.jpg?cid=7rg.1ocl&cid=7rg.1ocl&resize=4dd68d:295x250c

Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden. Eine wichtige Maßnahme, dem vorzubeugen, besteht darin, die Anzahl der Bestände zu verringern, da eine möglichst geringe Tierdichte der Übertragung von Krankheiten vorbeugt.

Die Jäger im Kreis Gütersloh stehen deshalb vor der schwierigen Aufgabe, Schwarzwild intensiv zu bejagen. Durch § 1 Abs. 3 der Landesjagdzeitenverordnung NRW (LJZeitVO NRW) darf Schwarzwild unbeschadet der Schonzeit vom (01. Februar - 31. Juli) ganzjährig bis zum  31. Januar 2028 bejagt werden. Auch zur Prävention ist dringend auf bedenkliche Merkmale beim Schwarzwild und auf Fallwildfunde zu achten.

Deshalb finden Sie hier Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Schwarzwild und der einzuhaltenden Hygiene mit dem Wildbret. Wir weisen darauf hin, dass Jäger und JägerInnen zwingend die erforderlichen Hygienevorschriften zwecks Prävention der Verbreitung der ASP einhalten müssen. Gerade in Bezug auf Jagdreisen ist die Einhaltung der Vorschriften unerlässlich.

Weiterhin bietet der Kreis Gütersloh der Jägerschaft für im Kreisgebiet erlegtes Schwarzwild die gebührenfreie Trichinenuntersuchung an. Dies soll gebührentechnische Hürden beseitigen und Jäger dazu anhalten, die Bejagung von Schwarzwild zu intensivieren, insbesondere den Anteil von Frischlingen an der Gesamtstrecke zu erhöhen.

Neben der Trichinenprobe wird darum gebeten, eine Beprobung aller erlegten und tot aufgefundenen Schweine zur ASP-Untersuchung durchzuführen – unabhängig davon, ob das Tier äußerlich unauffällig erscheint oder nicht. Das entsprechende Material, in Form von Blutprobenröhrchen, stellt das Veterinäramt zur Verfügung. Das Land NRW übernimmt die Kosten für alle Blut-Untersuchungen. Daher wird bei jedem erlegten Wildschwein, um die Entnahme von EDTA-Blutproben gebeten. Bei tot aufgefundenen Wildschweinen sind möglichst Tupfer mit Herzblut und ggf. Teile der Milz, im Falle eines Tierkörperteils möglichst ein Röhrenknochen oder das Brustbein kurzfristig einer Untersuchung zuzuführen. Es wird daraufhin hingewiesen, dass auch bei stark verwesten Tieren eine Probenahme aus Röhrenknochen oder dem Brustbein noch eine erfolgreiche Untersuchung ermöglicht und daher auch Tiere in einem fortgeschrittenen Verwesungszustand beprobt werden sollten. Die notwendigen Formulare für das ASP-Monitoring finden Sie im Downloadbereich unter „Formulare und Merkblätter". Die Proben, für Trichinen und der ASP, können bei jedem Kreisveterinäramt oder den dafür bereitgestellten Sammelstellen abgegeben werden.


Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen der Schwarzwildbejagung


Informationen und Hinweise zur Afrikanischen Schweinepest


Formulare und Merkblätter