Amtsblatt Nr. 228 vom 19.03.2007

019/2007 Kreis Gütersloh - Sitzung des Kreistages am 26.03.2007

Sitzung des Kreistages Gütersloh am 26.03.2007 Der Kreistag des Kreises Gütersloh ist zu seiner nächsten Sitzung am Montag, dem 26.03.2007, 15.00 Uhr, im Sitzungssaal des Kreishauses Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, Gütersloh, eingeladen. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Niederschriftsgenehmigung 2. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 3. Bericht zur Beschlussumsetzung 4. Änderung einer Gebührensatzung für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene 5. Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten 6. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentliche Sitzung: 7. Personalangelegenheiten 7.1 Besetzung der Leitungsstelle der Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung und Aus-schreibung der Stellvertretung 7.2 Besetzung der Stelle der Fachbereichsleiterin / des Fachbereichsleiters Bauen und Umwelt 8. Mitteilungen und Anfragen Gütersloh, 15.03.2007 gez. Adenauer Landrat

020/2007 Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold

I. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621/SGV. NRW 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 306) in Verbindung mit § 75 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. 2005 S. 498) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold mit Beschluß vom 22.02.2007 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 435.000,00 EUR in der Ausgabe auf 435.000,00 EUR im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 4.400.500,00 EUR in der Ausgabe auf 4.400.500,00 EUR festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird auf 2.470.000,00 EUR festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.060.000,00 EUR festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. § 5 Die Verbandsumlage wird auf 433.600,00 EUR festgesetzt. Sie wird von den Mitgliedsgemeinden je zur Hälfte erbracht. § 6 Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind im Sinne des § 82 Abs. 1 GO erheblich, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden: 1) Verwaltungshaushalt a) überplanmäßige Ausgaben: 10 vom Hundert der Einzelansätze, mindestens jedoch - - 2.550,00 EUR oder mehr als 51.100,00 EUR im Einzelfall. b) außerplanmäßige Ausgaben: 25.560,00 EUR im Einzelfall. 2) Vermögenshaushalt a) überplanmäßige Ausgaben: 10 von Hundert des Haushaltsansatzes, mindestens jedoch 2.550,00 EUR oder mehr als 51.100,00 EUR im Einzelfall, b) außerplanmäßige Ausgaben: mehr als 25.560,00 EUR im Einzelfall. 3) Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen, gelten auch dann als nicht erheblich, wenn die Wertgrenzen aus Absatz 1 überschritten werden. 4) Die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung. Die übrigen Mehrausgaben sind der Verbandsversammlung zur Kenntnis zu bringen, soweit im Einzelfall ein Betrag von 510,00 EUR überschritten wird. gez. Klute, Vorsitzender der Verbandsversammlung gez. Lückebergfeld, Mitglied der Verbandsversammlung gez. Keller, Schriftführer II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 19 Abs. 2 GkG erforderliche Genehmigung zu der Festsetzung in § 5 der Haushaltssatzung 2007 ist vom Landrat des Kreises Gütersloh als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 08.03.2007 erteilt worden. Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Verbandsvorsteher hat den Beschluß der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Borgholzhausen, den 14.03.2007 Der Verbandsvorsteher Klemens Keller

021/2007 Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold" hat in der Sitzung am 22.02.2007 folgendes beschlossen: Die vom Verbandsvorsteher aufgestellte Jahresrechnung 2006 wird gemäß § 18 Abs. 1 GkG i.V.m. § 93 Abs. 2 GO a.F. festgestellt und gemäß § 18 Abs. 1 GkG i.V.m. § 94 Abs. 1 GO a.F. beschlossen. Dem Verbandsvorsteher wird gemäß § 18 Abs. 1 GkG i.V.m. § 94 Abs. 1 GO a.F. Entlastung erteilt. Borgholzhausen, den 14.03.2007 Zweckverband "Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold" Der Verbandsvorsteher Klemens Keller