Amtsblatt Nr. 245 vom 15.01.2008

001/2008 INFOKOM Gütersloh - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008

Nach §§ 8, 18 und 19 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 306), in Verbindung mit §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), sowie nach § 7 Abs. 1b der Verbandssatzung des Zweckverbandes "INFOKOM Gütersloh -Zweckverband für kommunale Informations- und Kommunikationstechnik-" (ABl.Reg. Det. 1981 S. 69), zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 1. Dezember 2003 (ABl.Reg. Det. 2003 S. 304), hat die Verbandsversammlung am 27.11.2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 36.028,00 EUR in der Ausgabe auf 36.028,00 EUR im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 0,00 EUR in der Ausgabe auf 0,00 EUR festgesetzt. § 2 Kredite werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kassenkredite werden nicht veranschlagt. § 5 Über- oder außerplanmäßige Ausgaben, die auf gesetzlicher oder tarifvertraglicher Grundlage beruhen, sind i.S. des § 83 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als 50 % des Ansatzes ausmachen oder mindestens 5.000,00 EUR betragen. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 5.000,00 EUR überschreiten. Diese Ausgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung der Zweckverbandsversammlung. Über die Leistung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben entscheidet der Verbandsvorsteher. Über die Leistung geringfügiger über- und außerplanmäßiger Ausgaben entscheidet die Geschäftsführung. § 6 Die gemäß § 14 (4) der Verbandssatzung zu erhebende Umlage wird auf 33.528,00 € festgesetzt. Feldmann S.-G. Adenauer Vorsitzender der Schriftführer Verbandsve

002/2008 Volkshochschule Harsewinkel - Schloß Holte-Stukenbrock - Verl -Jahresrechnung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Harsewinkel - Schloß Holte-Stukenbrock - Verl hat in der Sitzung am 12.12.2007 die Abnahme der Jahresrechnung 2006 be-schlossen und dem Verbandsvorsteher für das Haushaltsjahr 2006 Entlastung erteilt. Dieser Beschluß wird hiermit gem. § 96 Go NW i. V. mit § 18 GkG öffentlich bekannt gemacht. Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht können bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Schloß Holte-Stukenbrock, Kirchstr. 2, eingesehen werden. Schloß Holte-Stukenbrock, den 13.12.2007 gez. Dr. Kosubek VHS-Leiter