Breitbandausbau in den Kommunen

Förderung durch Bund vorläufig bewilligt

Halten den vorläufigen Förderbescheid des Bundes für den Breitbandausbau in den Kommunen buchstäblich in den Händen (v.l.): Hubert Erichlandwehr (Bürgermeister von Schloß Holte-Stukenbrock), Jan Christoph Dübner (Breitbandkoordinator des Kreises Gütersloh), Klaus Besser (Bürgermeister von Steinhagen), Landrat Sven-Georg Adenauer, Michael Meyer-Hermann (Bürgermeister von Versmold), Marion Weike (Bürgermeisterin von Werther /Westf.), Dirk Speckmann (Bürgermeister von Borgholzhausen), Theo Mettenborg (Bürgermeister von Rheda-Wiedenbrück), Sabine Amsbeck-Dopheide (Bürgermeisterin von Harsewinkel), Frank Scheffer (Dezernent Bauen und Umwelt des Kreises Gütersloh), Susanne Mittag (Bürgermeisterin von Langenberg). Foto: Kreis Gütersloh


In den Kommunen Borgholzhausen, Harsewinkel, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) sollen insgesamt 2.670 unterversorgte Adressen im Außenbereich der Kommunen mit direkten Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude (FTTH) angebunden werden. „Als ‚unterversorgt‘ im Sinne der Förderrichtlinie des Bundes gelten Adressen, die auf eine maximale Downloadgeschwindigkeit von 30 Mbit pro Sekunde kommen“, erklärt Jan Christoph Dübner, Breitbandkoordinator des Kreises Gütersloh. „Das ist alles andere als zeitgemäß.“

Für die Erstellung der Glasfaseranschlüsse werden ca. 620 km Trassenbau erforderlich. 60,4 Millionen Euro müssen finanziert werden. „Der Bund hat uns nun 30,2 Millionen Euro vorläufig bewilligt, also rund 50 Prozent der Fördersumme“, freut sich Landrat Sven-Georg Adenauer. Die Anträge auf Ko-Finanzierung durch das Land NRW, weitere 40 Prozent der Fördersumme, sind ebenfalls gestellt. Der Kreis Gütersloh rechnet mit einer zeitnahen Bewilligung. „10 Prozent werden die Kommunen selbst finanzieren. Das ist über die im letzten Jahr erfolgten Ratsbeschlüsse sichergestellt“, berichtet Frank Scheffer, Dezernent Bauen und Umwelt des Kreises Gütersloh.

Sobald die Ko-Finanzierungsbescheide durch die Bezirksregierung Detmold, als zuständige Bewilligungsbehörde, ausgestellt sind, wird der Kreis Gütersloh die Leistung in einem europaweiten Vergabeverfahren ausschreiben. Erst im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens können die letztendlichen Eckdaten des Projekts, wie beispielsweise konkrete Ausbaukosten, Baubeginn und Realisierungszeiträume, in Abhängigkeit von den Angeboten ermittelt werden. Mit dem Ausschreibungsergebnis werden dann die endgültigen Bescheide beim Bund und Land NRW beantragt.

„Wenn uns die endgültigen Bescheide vorliegen wird der Kreis Gütersloh mit dem Telekommunikationsunternehmen, das den Zuschlag in der Ausschreibung erhalten hat, einen Kooperationsvertrag für den geförderten Ausbau eingehen“, führt Dübner aus. Nach Abschluss des Kooperationsvertrages und der Feinausbauplanung kann dann mit der eigentlichen Baumaßnahme begonnen werden. Scheffer: „Nach aktuellem Stand gehen wir von einem Baubeginn im Jahr 2021 aus.“