Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung

Schulen bleiben im Distanzunterricht

Ausnahmen gibt es vom Distanzunterricht für die Abschlussklassen und die Notbetreuung/pädagogische Betreuung, also gelten für die die gleichen Regeln wie in der abgelaufenen Woche mit Distanzunterricht.

Ergänzt wird die Allgemeinverfügung in Sachen Schulen durch eine erweiterte Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich: Dort gilt dann auch so wie im öffentlichen Bereich, dass man sich als Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen darf, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. „Das ist zu verschmerzen“, meint Adenauer. Der Landrat weist im Übrigen daraufhin, dass in weiten Teilen der Bevölkerung immer noch ein falsches Bild vom Infektionsgeschehen herrsche. Kinder und Jugendliche seien sehr wohl Treiber der Infektionen. Anders als zur Jahreswende, als vor allem die älteren Jahrgänge betroffen waren, sind jetzt die Inzidenzen in den Kohorten von 0 bis 60 Jahren deutlich höher als bei der älteren Bevölkerung. Das liege zum einen an der Impfung, bei der die gefährdeten Personen vorrangig versorgt wurden. Zum anderen aber auch an der einfachen Regel: „Infektionen kommen da vor, wo man sich trifft“, erklärt Adenauer, „also auch in Kitas und Schulen.“

Mit der gleichen Allgemeinverfügung wurde zudem die Allgemeinverfügung zur Regelung der Testoption für den Kreis Gütersloh, die die flächendeckenden Bürgertestungen und die Nutzung bestimmter Angebote mit tagesaktuellem Testnachweis ermöglicht hat, verlängert. Diese Allgemeinverfügung, die an die Coronaschutzverordnung des Landes NRW gekoppelt ist, ermögliche es, symptomlose infizierte Personen zu identifizieren und so die Infektionsketten zu durchbrechen, so der Landrat. Die Zahl der Bürgertests steigt kontinuierlich, ebenso die Rate der positiven Tests. Am vergangenen Donnerstag wurde mit rund 4.000 Tests ein neuer Tagesrekord aufgestellt. Die Zahl der positiven Tests lag in der 15. Kalenderwoche bei rund 0,7 Prozent (14 Kw: 0,55 Prozent, 13. Kw. 0,34 Prozent). Diese Entwicklung entspreche dem aktuellen Infektionsgeschehen, so die Abteilung Gesundheit des Kreises.

Das aktuelle Amtsblatt zur Allgemeinverfügung