Zulassungsstelle

Fahrzeug von Zuhause abmelden

Für die Online-Abmeldung eines Fahrzeugs wird jeweils ein Sicherheitscode auf dem Kennzeichen sowie auf dem Fahrzeugschein benötigt. Um diese freizulegen, ist es am einfachsten, die Plakette mit einer scharfen Klinge anzuheben und vorsichtig abzuziehen. „Wichtig ist, dass die Codes dabei nicht beschädigt werden. Dann können diese nicht mehr abgelesen werden und ein Besuch in der Zulassungsstelle wäre in dem Fall unumgänglich“, erklärt Riepe. Danach können die freigelegten Codes bei der internetbasierten i-Kfz-Plattform eingegeben werden. Über das Portal kann bei Bedarf auch das Kennzeichen reserviert werden. Eine Bestätigung ist sofort online abrufbar.
Hinweis: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Zulassungsstelle des Kreises ruft die Anträge über i-Kfz einmal täglich ab. Die Anträge werden dann in das Zentrale Fahrzeugregister übernommen. Die Halterin oder der Halter bekommen zusätzlich Post von der Zulassungsstelle, um den Vorgang zu bestätigen.

Bei der Online-Abmeldung eines Fahrzeugs ist zur Identifizierung kein Personalausweis mit Online-Funktion (sogenannte eID-Funktion) erforderlich. Bei Dienstleistungen wie Zulassungen oder Umschreibungen muss eine Identifizierung über den Ausweis oder über ein ELSTER-Zertifikat erfolgen.

Das Portal von i-Kfz kann über das Serviceportal des Kreises Gütersloh (https://service.kreis-guetersloh.de/) aufgerufen werden. Unter der Dienstleistung ‚Abmeldung eines Fahrzeugs‘ kann die Online-Funktion ausgewählt werden.

Das Schritt-für-Schritt-Video findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/kfz-zulassung