Vergabe des Linienbündels ‚WAF8‘

Nachbarkreise treffen
öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass für diese Linienabschnitte der Kreis Warendorf das Vergaberecht ausüben soll. Um dem Kreis Warendorf die Mitvergabe des Linienabschnitts rechtssicher zu ermöglichen, vereinbaren die Kreise die Übertragung der Vergabezuständigkeit. Vorgesehen ist, dass die Vereinbarung bis 2035 läuft. Die Zustimmungen des Kreisausschusses und des Kreistages Gütersloh gelten als sicher.