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Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK)

Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) ist seit 1998 eine gesetzlich festgelegte Aufgabe aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW). Im Kreis Gütersloh wurde diese Aufgabe erstmals am 9.6.1999 übernommen.
Die Mitglieder sind lokal relevante Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung, Selbsthilfegruppen und Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz.
Gemeinsam besprechen die Mitglieder einmal jährlich gesundheitliche Problemlagen, die gesundheitliche Versorgung und die Gesundheitsförderung mit dem Ziel, die Versorgung und die Vorsorge für die Bevölkerung des Kreises Gütersloh zu koordinieren und zu verbessern. Hierfür werden beispielsweise Hintergrundinformationen zur gesundheitlichen Lage, zu Defiziten und Bedarfe durch die Gesundheitsberichterstattung des Kreises Gütersloh gewonnen.
Zur Durchführung definierter Aufgaben setzt die Gesundheitskonferenz themenspezifische Arbeitsgruppen ein, die Handlungsempfehlungen oder Stellungnahmen entwickeln. Aktuell beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema Kindergesundheit.
Den Vorsitz der KGK führt der Landrat/die Landrätin.
Die Koordination der Kommunalen Gesundheitskonferenz erfolgt durch die Geschäftsstelle, die der Abteilung Gesundheit angegliedert ist.
Bisherige Themen
Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
Schulgesundheit - Ein Angebot für Schulkinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen
Ihr Kontakt
Wenn Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an:
Frau Albrecht
Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz,
Gesundheitsförderung und Prävention und Gesundheitsberichterstattung
Telefon: 05241 85-4563
E-Mail: m.albrecht@kreis-guetersloh.de