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Geld zum Leben
Der sogenannte Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts wird vom Gesetzgeber festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben.
Der Regelbedarf ist Bestandteil vom Bürgergeld und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens decken.
Die Regelbedarfe betragen ab dem 01.01.2023:
Personen / Berechtigte | Regelbedarf |
- Alleinstehende - Alleinerziehende - Volljährige mit minderjährigem Partner | 502 € |
2 volljährige (Ehe-) Partner | je 451 € |
- Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18-24 Jahre) - Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre) | 402 € |
- Kinder bzw. Jugendliche ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14-17 Jahre) | 420 € |
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre) | 348 € |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre) | 318 € |
Tipp: Wie Sie den Regelbedarf verwenden, entscheiden Sie selbst. Sie sollten monatlich einen Betrag anzusparen – für den Fall, dass Sie zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzen müssen. |