Koordinierende Covid-Impfeinheit

Boosterimpfungen mit mRNA-Impfstoffen

Die Auffrischungsimpfung können Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren bekommen, deren letzte Impfung – egal ob mit BioNTech, Moderna oder AstraZeneca – mindestens fünf Monate zurück liegt. Ausnahme: Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann seine Auffrischungsimpfung bereits nach vier Wochen erhalten. Impflinge unter 30 Jahren, Schwangere und Stillende bekommen den Impfstoff von BioNTech. „Bei allen Impflingen ab 30 gelten beide Impfstoffe als gleichwertig“, betont Dr. Michael Hanraths, ärztlichen Regionalleiter und ärztlicher Leiter der Impfstelle Kreis Gütersloh. Die Auffrischungsimpfung erfolgt dann je nach Verfügbarkeit des vom Land gelieferten Impfstoffes. Dr. Hanraths: „Wir bitten daher alle Impflinge um Verständnis, dass die Auswahl zwischen den beiden Impfstoffen nicht nach individuellen Wünschen getroffen werden kann.“

Auch bei bestehenden Vorerkrankungen sind nach aktualisierten Informationen gemäß vielfältiger Studienlage vom RKI, STIKO und Paul-Ehrlich-Institut aus medizinischen Gründen beide Impfstoffe gleichwertig. Ärztliche Atteste, die die Impfung mit ausschließlich einem der beiden mRNA-Impfstoffe bescheinigen, werden in der Impfstelle oder bei den mobilen Impfangeboten nicht berücksichtigt. Impfwillige, die von ihrem Hausarzt ein entsprechendes Attest bekommen, sollen sich bezüglich der Impfung auch direkt an ihren behandelnden Arzt wenden.