Energieausweis für Gebäude verbessert

Energieausweise für Gebäude wurden in Deutschland im Jahr 2007 eingeführt, um den energetischen Zustand von Gebäuden für Mieter und Käufer von Immobilien transparenter zu machen. Mit der neuen Energieeinsparverordnung, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, wurden die Anforderungen verschärft.

Inhalt und Ziele

Das Tacholabel - Bestandteil des Energieausweises
Das Tacholabel - Bestandteil des Energieausweises

Jeder Autobesitzer kennt den Benzinverbrauch seines Fahrzeugs. Auch beim Kauf von Kühlschrank & Co. ist es längst selbstverständlich, vorher den Energieverbrauch zu checken. Beim Bezug einer neuen Wohnung oder eines Hauses ist jedoch der Umfang des Energieverbrauches in der Regel unklar.

Das ändert sich mit dem Energieausweis. Denn jeder Gebäudeeigentümer muss beim Neubau, Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen solchen Energieausweis vorlegen.
Wer sein Gebäude selbst bewohnt und weder neu vermietet noch verkauft, benötigt auch in Zukunft dieses Dokument nicht! Auch für Baudenkmäler braucht kein Ausweis erstellt werden.

Das Dokument mit grundlegenden Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes hilft dabei, die Höhe des zukünftigen Energieverbrauches abzuschätzen und mit anderen Gebäuden zu vergleichen.

Der Ausweis enthält

  • allgemeine Angaben zum Gebäude
  • Kennwerte für Energiebedarf oder Kennwerte für Energieverbrauch inklusive Vergleichswerten
  • Erläuterungen zu den Kennwerten
  • einen Anhang mit Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes

Ein Muster steht unten auf der Seite zum Downloaden zur Verfügung.

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Rechtliche Konsequenzen

Recht

Wird ein Energieausweis ausgestellt, entstehen aus den Ergebnissen keine unmittelbaren Sanierungsverpflichtungen. Ob eine alte Heizungsanlage ausgetauscht werden muss, ist in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) oder in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Die EnEV ist auch die rechtliche Grundlage für den Wärmeschutz von Gebäuden. Nichts desto trotz können im Zusammenhang mit der Erstellung eines Energieausweises an einem Gebäude Sanierungspotenziale aufgezeigt werden.

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Ausweisarten und Gültigkeit

Es gibt zwei Arten von Ausweisen, die beide für das gesamte Wohngebäude (nicht für einzelne Wohnungen) erstellt werden: Entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs.

Für einen Bedarfsausweis wird nach einer Ortsbegehung auf der Basis eines ingenieursmäßigen Rechenverfahrens die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Heizungsanlage in Form des sog. "Primärenergiekennwertes" ermittelt. Dabei werden individuelle Gewohnheiten der Bewohner in Bezug auf heizen, lüften und den Verbrauch von Warmwasser sowie die Lage des Gebäudes in Deutschland nicht berücksichtigt. Somit ist der Bedarfsausweis frei von individuelllen und subjektiven Verhältnissen.

Bei einem Verbrauchsausweis wird anhand der Abrechnunsdaten über die Heizenergie der letzten drei Jahre und der Wohnfläche des Gebäudes, der "Energieverbrauchs-Kennwert", berechnet. Dabei müssen Wohnungsleerstände berücksichtigt und eine Witterungsbereinigung durchgeführt werden, so dass der Einfluss besonders warmer oder besonder kühler Winter sowie regionale Einflüsse ausgeglichen werden. Allerdings macht sich bemerkbar, ob die Bewohner sparsam oder eher verschwenderisch mit der Energie umgehen.
Die Ausweise sind 10 Jahre gültig.

Es entscheiden Baujahr und Anzahl der Wohnungen innerhalb des Gebäudes darüber, welcher Ausweis gefordert wird:

  • Wärme- und Energiebedarfsausweise, wie sie bei Häusern ab Baujahr 1995 vorliegen müssten, werden als Energieausweise anerkannt.
  • Das gleiche gilt für Energieausweise, die im Feldversuch der Deutschen Energieagentur (dena) erstellt wurden.

Eine Übersicht "Wer benötigt welchen Ausweis?" kann unten auf der Seite herunter geladen werden.

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Kosten

Der Verbrauchsausweis ist deutlich billiger als der Bedarfsausweis. Dafür gibt er konkretere Hinweise auf die Schwachstellen des Gebäudes und bietet eine bessere Grundlage für anstehende Modernisierungsentscheidungen. Die Preise für Energieausweise werden nicht gesetzlich geregelt (z. B. durch eine "Honorarordnung" o. ä.), sondern sollen durch eine freie Entwicklung am Markt gebildet werden. Dabei hängt die Höhe natürlich von Gebäudegröße, dem Zeitaufwand für die Datenaufnahme und nicht zuletzt von der Art des Ausweises ab.
Für einen Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus liegendie Kosten nach Brancheninformationen eher unter 100 Euro, für größere Gebäude und einen Bedarfsausweis muss man sicherlich mit 300 Euro aufwärts rechnen.

Hinweis: Billig- und Schnäppchenangebote liefern meist keine gute Qualität. Hinter ihnen verbergen sich in der Regel Verbrauchsausweise ohne Datenerhebung vor Ort.

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Ausstellersuche

ALTBAUNEU

Für die Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nicht Wohngebäude sind Architekten und Ingenieure zugelassen, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder eine Zusatzausbildung absolviert haben bzw. bauvorlagenberechtigt sind.

Ausschließlich für Wohngebäude sind auch Innenarchitekten, Handwerker, Schornsteinfeger und Techniker zugelassen, wenn sie eine bestimmte Zusatzausbildung haben (z. B. Energieberater im Handwerk). Vor Auftragserteilung sollten sich Haus- und Wohnungsbesitzer vom Aussteller nachweisen lassen, dass er über Erfahrung in der Energieberatung verfügt und sich regelmäßig weiterbildet.

Eine zentrale Registrierung der Aussteller gibt es nicht, aber Adressen von Ausstellern erhalten Sie im Bereich Lokale Dienstleister auf der Internet-Serviceplattform ALTBAUNEU des Kreises Gütersloh (Link unten auf der Seite).

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Weitere Infos im WWW: